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Riedberger Horn

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Weg für Skischaukel am Riedberger Horn frei

Weg für Skischaukel am Riedberger Horn frei

Die Reform des Landesentwicklungsprogramms ist beschlossene Sache. Damit ist auch der Weg für die umstrittene Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu grundsätzlich frei. Die SPD erwägt nun eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

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Nach letzten Änderungen im Landtag brachte das Kabinett heute die Reform des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg, sie tritt am 1. März in Kraft. Damit werden zum einen die Regeln für Gewerbegebiete abseits bestehender Siedlungen gelockert - wenn auch nicht so deutlich wie von Heimat- und Finanzminister Markus Söder (CSU) ursprünglich geplant. Die CSU-Fraktion hatte hier nach deutlicher Expertenkritik im Landtag noch einmal nachgebessert.

Weg für Skischaukel am Riedberger Horn frei

Mit der LEP-Änderung ist auch der Weg für einen neuen Skilift am Riedberger Horn frei. Damit wollen die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein ihre Skigebiete verbinden, um angesichts der Konkurrenz in Österreich attraktiv zu bleiben. Dafür werden nun 80 Hektar dafür benötigte Fläche aus der strengsten Alpen-Schutzzone C herausgenommen - und eine Ersatzfläche von 304 Hektar neu dort aufgenommen.

SPD kritisiert Kabinettsentscheidung und erwägt Klage

Der Liftbau an sich muss allerdings vom zuständigen Landratsamt endgültig geprüft und genehmigt werden. Ob das Projekt am Ende umgesetzt werden kann, ist aber auch aus einem anderen Grund noch offen: Kritiker des Projekts haben längst mit Klagen gedroht. Auch der SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn, der nun den Gang vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof erwägt.

"Wir wollen nicht, dass unsere Berge mit ihrer unwiederbringlichen Natur rücksichtslos Profitinteressen geopfert werden. Wir werden weiter kämpfen, notfalls mit einer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof." Florian von Brunn, SPD-Umweltpolitiker

"Heller Wahnsinn"

Der Bau der Skischaukel am Riedberger Horn würde einen Bruch der internationalen Alpenkonvention bedeuten. Von Brunn befürchtet, dass es nach diesem Präzedenzfall zu weiteren kommerziellen Bauprojekten kommen würde. Er verweist auf das äußerst sensible Gebiet, in dem es erst vor wenigen Wochen zu einem gravierenden Murenabgang gekommen ist. Von Brunn: "Und gerade durch ein so rutschgefährdetes Gebiet soll die geplante Familienabfahrt gebaut werden. Das ist doch heller Wahnsinn!"