"Mach' dein Handy nicht zur Waffe!" Unter diesem Slogan läuft seit mehr als einem Jahr eine Präventionskampagne des bayerischen Justizministeriums. Der Hintergrund: Staatsanwälte haben immer häufiger mit strafbaren Inhalten auf Handys von Schülerinnen und Schülern zu tun. Dort finden sich dann Gewaltvideos, Nazi-Symbole oder Kinderpornografie.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) weiß: "Schüler sind sich oft nicht bewusst, wie schnell sie eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen können und unterschätzen die Folgen. Deshalb wollen wir sie für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten."
Verein "Computermäuse" hilft Familien
Auch Eltern stehen häufig vor der Frage, was ihre Kinder eigentlich am Handy so treiben. Hilfestellung bietet unter anderem der Verein "Die Computermäuse" aus der Oberpfalz, eine 2005 gegründete Jugendschutz-Initiative für den sicheren Umgang mit den digitalen Medien.
Eine der Betreuerinnen ist Birgit Zwicknagel. Sie spricht sich dafür aus, dass Eltern die Handys ihrer Kinder regelmäßig kontrollieren sollten, vor allem wenn es Anhaltspunkte dafür gibt: "Wenn Eltern einen wichtigen Grund haben - das heißt, wenn sie zum Beispiel Sorge haben, dass man sich am Handy in Gefahr begibt, dass da vielleicht irgendetwas passiert sein könnte, dass das Kind sich verändert hat." Oder wenn Eltern die Vermutung haben, dass es ein Problem gibt, das mit Chats zusammenhängt.
Bis zum 18. Lebensjahr: Medienkonsum ab und an überwachen
Zwicknagel sagte dem BR, der Gesetzgeber lasse ziemlich offen, wo die erzieherischen Maßnahmen greifen. Es gelte aber eine Aufsichtspflicht, weshalb man tatsächlich von Zeit zu Zeit schauen müsse, was das eigene Kind mache - bis zum 18. Lebensjahr.
Auch juristisch sei das unterfüttert, mit diversen Gerichtsurteilen: "Gerade WhatsApp ist da immer so ein bisschen in der Kritik. Und da gab es zum Beispiel ein Gerichtsurteil, das hat ganz deutlich gesagt, dass Eltern bis zum 18. Lebensjahr verpflichtet sind, da reinzugucken."
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"Niemals heimlich ins Handy gucken"
Dabei ist aber Transparenz laut Zwicknagel unabdingbar: "Was ich immer wieder sage: Niemals heimlich an die Geräte gehen! Hier sollte man dem Kind ganz offen kommunizieren: 'Hör' zu, ich möchte da reingucken. Wie können wir das machen?' Aber nicht täglich dreimal, sondern vielleicht ein- bis zweimal pro Woche, je nach Alter des Kindes. Bei einer 15-Jährigen würde ich vielleicht einmal in der Woche sagen."
Außerdem sei es empfehlenswert, Absprachen zu treffen. Zum Beispiel nicht den Beste-Freunde-Chat von zwei Freundinnen anzuschauen, sondern deutlich zu machen: "Du, mir geht es hauptsächlich um den Klassenchat, was da drin ist in WhatsApp. Lass mich da mal grob durchscrollen." Das Kind sollte dann dabeisitzen, damit es nicht das Gefühl hat, es wird übergangen. Und man sollte miteinander reden. "Worum geht es mir, wenn ich da reingucke? Geht es darum, dich zu kontrollieren? Oder will ich einfach nur über heikle Themen Bescheid wissen?"
Zwicknagel betont, dass viele Kinder durch Unwissenheit in strafbare Handlungen hineinrutschen. Man sollte deshalb frühzeitig aufklären, dass es Pädophilie, Kinderpornografie, Rechtsradikalismus, oder Antisemitismus gebe. Und dass man sich strafbar machen kann - sowohl der oder die Jugendliche, als auch die Eltern.
Aufklärungsbedarf auch bei den Eltern
Der "Computermäuse"-Verein in Stamsried im Kreis Cham ist auch viel an Schulen unterwegs, zuletzt mehr online. Dabei, so Birgit Zwicknagel, bekomme man auch viel Rückmeldung von Eltern wie: "Danke, das wusste ich alles gar nicht." Oder: "Das war mir nicht bewusst, dass das wirklich so und so schlimm ist, dass wir diese Gefahren haben."
Die meisten Eltern würden schon aufgerüttelt bei solchen Vorträgen, weil sie sonst oft sehr lax an das Thema herangingen.
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