Das Landgericht Regensburg hat gestern bekannt gegeben, dass sich Joachim Wolbergs wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz vor Gericht verantworten muss. Somit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit zunächst vom Tisch. Auch der Haftbefehl wurde aufgehoben. Was ändert sich nun für den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister?
Welche Kontakte darf Wolbergs jetzt pflegen?
Das Kontaktverbot wurde gleichzeitig mit dem Haftbefehl aufgehoben. Somit darf er zum Beispiel wieder mit seiner Stellvertreterin, Gertrud Maltz-Schwarzfischer, sprechen.
"Der Oberbürgermeister kann, wie jeder Bürger auch, jetzt wieder ins Rathaus kommen. Ich kann und darf jetzt wieder mit ihm reden." Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Aber ab wann gilt ein Kontakt als Amtsausübung? Die Grenzen sind in der Praxis nicht immer leicht zu ziehen. Klar ist nur, Wolbergs darf keine offiziellen Amtsgeschäfte ausüben. Er darf zum Beispiel keine Stadtratssitzung leiten, er darf nichts für die Stadt unterschreiben oder sie offiziell als OB repräsentieren. Er dürfte auch seiner Stellvertreterin keine Anweisungen geben.
Ist eine Rückker ins OB-Amt möglich?
Theoretisch könnte Wolbergs auch wieder in sein Amt zurückkehren. Die einfachste Möglichkeit wäre, die Landesanwaltschaft prüft die Entscheidung des Landgerichts und kommt auf Grundlage dieser Akten zu dem Ergebnis die Suspendierung aufzuheben - dann wäre er unmittelbar zurück im Amt.
Wolbergs kann - so sieht es das Disziplinarrecht vor - vors Verwaltungsgericht ziehen und hier per Antrag versuchen, die Suspendierung aufzuheben. Auch das ist theoretisch im Rahmen des Möglichen. Wolbergs Verteidiger hält sich diese Option offen, teilte er dem BR mit. Er will aber zunächst einmal das Gespräch zur Landesanwaltschaft suchen um vielleicht anderweitig etwas zu erwirken.
Hat Wolbergs Grund zur Erleichterung?
Auch wenn es nicht mehr um Bestechlichkeit geht handelt es sich bei Vorteilsannahme trotzdem um einen sogenannten Korruptionsstrafttatbestand. Es bleibt also ein Korruptionsverfahren von möglicherweise sehr großer Tragweite. Für Wolbergs heißt das: Er würde sein Amt auch verlieren, wenn er zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Vorteilsannahme verurteilt werden würde. Das höchste Strafmaß liegt hier bei drei Jahren. Auch eine Geldstrafe wäre möglich.