Münzenfund
Bodendenkmäler und Fundstücke erzählen Geschichten, wie unsere Vorfahren in der Antike oder im Mittelalter gelebt haben, woran sie glaubten, wo sie siedelten. Kaum vorstellbar, dass ein solches Archiv der Plünderung überlassen wird. Doch genau diese Gefahr besteht in Bayern.
"Wir müssen davon ausgehen, dass unendlich viel der Allgemeinheit verloren geht." Sebastian Sommer, Konservator am Landesamt für Denkmalschutz
Bayern ist ein Paradies für Schatzsucher
Möglich macht es eine Gesetzeslücke, die es so nur in Bayern gibt. Während sich im Rest Deutschlands der Staat ein Vorrecht auf archäologische Funde einräumt, dürfen sich im Freistaat Finder und Grundstücksbesitzer den Fund teilen. Oft genug werden Funde komplett unterschlagen, so dass auch der Grundbesitzer leer ausgeht.
Das Problem beleuchtet morgen auch die Sendung "Funkstreifzug" auf B5 aktuell um 9.15 und 12.15 Uhr.
Sie entreißen dem Boden seine Geheimnisse
Ganze Hundertschaften von Schatzsuchern, Sondengängern und Goldjägern versuchen, dem Boden seine Schätze und Geheimnisse zu entreißen. Verboten ist die Suche nicht, aber die Schatzsucher brauchen eine behördliche Genehmigung und müssen Funde melden. Dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sind Raubgräber ein Dorn im Auge, die aus egoistischen Motiven graben und ihre Funde unterschlagen.
"Ausgeräumte Grabkammern in vorgeschichtlichen Grabhügeln, durchlöcherte römische Siedlungen, geplünderte frühgeschichtliche Gräber sind leider keine Seltenheit. Für die Geschichtsforschung und Denkmalpflege aber sind sie eine Katastrophe." Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Raubgräber verfälschen die Geschichte
Die Folgen des bayerischen Sonderwegs sind geradezu bizarr: Schatzsucher aus anderen Bundesländern versuchen immer wieder, Raubgrabungen aus anderen Bundesländern in Bayern quasi zu "legalisieren".
"Dann werden Dinge, die bei uns illegal gefunden worden sind, deklariert als aus Bayern stammend. Diese Diskrepanz beim Schatzregal ist anachronistisch, da gibt’s gesetzlichen Änderungsbedarf." Dirk Krauße, Landesarchäologe Baden-Württemberg
Die falsche Zuschreibung verfälscht darüberhinaus auch noch das historische Bild. Weil Gegenstände einem bestimmten Fundort zugeschrieben werden, von dem sie aber eigentlich gar nicht stammen. Der Änderungsbedarf ist auch in Bayern ein Thema. Tatsächlich liegt eine fertige Gesetzesvorlage beim bayerischen Gesetzgeber, dem Landtag. Doch offenbar fehlt der politische Wille, die Änderung umzusetzen.
Bayern verteidigt seinen Sonderweg
Auch im Kultusministerium kennt man die Risiken des bayerischen Sonderwegs. Doch die Interessen von Finder und Grundstückseigentümer sind in den Augen von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) vorrangig. Ein "Schatzregal" des Staates, das den Grundstückseigner außen vor lässt, schließt er aus.
"Wenn man eine Form wählt, die die Grundeigentümer nicht einbezieht, ist das eindeutig in Bayern nicht mehrheitsfähig, das weiß ich aus meiner eigenen Fraktion. Ich halte das auch für richtig." Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle