Wie die Versicherung heute mitteilte, tritt für Schäden an Gebäuden und Inventar infolge einer Explosion die Gebäudefeuer- bzw. Hausratversicherung oder die gewerbliche Inhaltsversicherung ein.
Bei Autoschäden haftet die Teilkaskoversicherung
Bei einer Neuwertversicherung zahlt die Sachversicherung den Neuwert. Für Schäden am Auto haftet die Teilkaskoversicherung. Die Bayerische Versicherungskammer rät all ihren Versicherten, die evtl. einen Schaden erleiden, diesen umgehend zu melden.