Alle sieben Diözesen bestimmen an diesem Sonntag, wer in den katholischen Pfarreien den neuen Pfarrgemeinderat stellt. Sie sind gemeinsam mit den vielen Ehrenamtlichen entscheidend wichtig für die Kirche vor Ort.
Wahl am 24. und 25. Februar
Das Laiengremium berät und unterstützt Pfarrer und pastorale Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat gestalte das geistliche Leben einer Gemeinde mit, sagte Joachim Unterländer, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Der PGR bestimmt zum Beispiel über die Arbeit der Gemeinde im Bereich Familie, Soziales, Senioren und Ausländer.
Auch Briefwahl möglich
Erstmals sei auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben, auf alle Diözesen ausgeweitet worden. Wahlberechtigt sind alleine im Erzbistum München und Freising 1,5 Millionen Katholiken.
"Mit der Stimme wird dem zukünftigen Pfarrgemeinderäten auch das Mandat gegeben, für die Pfarrei und die Menschen in der Pfarrei zu sprechen und sie nach außen zu vertreten. Die Wähler bringen damit auch Ihre Wertschätzung für das Engagement dieser Menschen zum Ausdruck." Günter Hess, Vorsitzender des Katholikenrats Nürnberg
Weitere Wahlen in diesem Jahr
Am 18. November sind Kirchenverwaltungswahlen. Der Pfarrgemeinderat (PGR) und die Kirchenverwaltung, sind Gremien wichtig für eine Mitverantwortung in der Kirche. Die Katholische Kirche in Bayern ist in sieben Dözesen gegliedert: Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Regensburg, Augsburg, Passau, München und Freising. Bamberg sowie München und Freising sind Erzbistümer. Zur Kirchenprovinz des Erzbistums Bamberg gehören die Diözesen Würzburg, Eichstätt und (aus historischen Gründen) Speyer, zur Kirchenprovinz des Erzbistums München und Freising gehören die Diözesen Augsburg, Regensburg und Passau.