Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, geht zum Wahllokal, um seine Stimme zur Bundestagswahl 2021 abzugeben.
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Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, geht zum Wahllokal, um seine Stimme zur Bundestagswahl 2021 abzugeben.

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"Wahlmanipulation": Empörung über Aiwanger-Tweet

Bayerns Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger hat mit einem Tweet für Ärger gesorgt. Der Freie-Wähler-Politiker hat die Ergebnisse einer sogenannten "Exit Poll", also Wahlprognose-Zahlen, veröffentlicht. Die Herausgabe solcher Daten ist verboten.

Bayerns Vize-Ministerpräsident hat die Ergebnisse einer sogenannten "Exit-Poll" getwittert und damit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Üblicherweise gibt es von Meinungsforschungsinstituten schon vor den Prognosen um 18 Uhr erste interne Zahlen. Diese dürfen aber nicht früher, also vor 18 Uhr am Wahltag, veröffentlicht werden.

Aiwanger verbreitete diese aber am frühen Nachmittag – verbunden mit dem Aufruf, die "letzten Stimmen" nun den Freien Wählern zu geben. Kurze Zeit später löschte er den Tweet wieder.

"Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung. Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben", zeigt sich CSU-Generalsekretär Markus Blume empört. Martin Hagen, FDP-Chef in Bayern, erklärte auf Twitter: "Politiker mit Anstand tun so etwas nicht."

Mit seinem Tweet, in dem er die Ergebnisse der Nachwahlbefragung veröffentlichte, hat Aiwanger gegen Paragraph 32 des Bundeswahlgesetzes verstoßen. Darin heißt es: "Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig." Laut Paragraph 49a handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Laschets Wahlzettel sichtbar

Die Aktion von Aiwanger ist nicht der einzige Aufreger am Wahltag. Zuvor hatte Unionskanzlerkandidat Armin Laschet für Aufsehen gesorgt, weil sein ausgefüllter Stimmzettel im Wahllokal falsch gefaltet war. Kurz bevor der Wahlzettel in die Urne gelangte, war Laschets Stimmabgabe, die der CDU galt, sichtbar. Daraufhin hieß es unter anderem in sozialen Netzwerken, Laschet habe gegen das Wahlgeheimnis verstoßen

Der Bundeswahleiter hat diese Spekulationen zurückgewiesen, wonach die sichtbare Stimmabgabe des CDU-Kanzlerkandidaten eine Wählerbeeinflussung darstelle. "Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden", teilte die Pressestelle auf Twitter mit.

Normalerweise habe der Wahlvorstand Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet hätten, dass die Stimmabgabe erkennbar sei. "Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden."

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