Sechs Jahre nach dem Wahlfälschungs-Skandal von Geiselhöring geht heute die juristische Aufarbeitung zu Ende. Im Prozess gegen den Unternehmer wird am Landgericht Regensburg das Urteil gesprochen - der Angeklagte wird wohl relativ milde davonkommen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 45.000 Euro, die Verteidigung des Angeklagten einen Freispruch.
Erntehelfer zu Stimmabgabe genötigt?
Dem Unternehmer wird vorgeworfen, die Kommunalwahl 2014 in Geiselhöring im Kreis Straubing-Bogen mit Hilfe der Briefwahlunterlagen von über 400 Erntehelfern zu Gunsten seiner Frau und anderen nahestehenden CSU-Kandidaten manipuliert zu haben. Dafür sollen die Stimmzettel sogar nach Rumänien gefahren worden sein. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Schrift-Gutachten hatte ergeben, dass ein Großteil der Wahlzettel nur von höchstens fünf Personen eines von ihm abhängigen Unternehmens ausgefüllt wurde. Nur die Unterschriften selbst kamen von den Erntehelfern.
Prozess mehrmals geplatzt
Die Verteidigung argumentiert, dass Schriftgutachten sei nicht ausreichend und die Aussagen der Rumänen unglaubwürdig. Der Angeklagte sei auch nicht dafür verantwortlich, dass die Erntehelfer überhaupt Briefwahlunterlagen bekommen haben. Die Gemeinde hätte das Wahlrecht besser prüfen müssen, deshalb sei die Wahl von vorneherein ungültig gewesen. Die Staatsanwaltschaft rechnet dem Angeklagten die Länge des Verfahrens und die damit verbundene Belastung positiv an.
Der Prozess um die Wahlfälschung war aus diversen Gründen mehrmals geplatzt. Einmal zum Beispiel, weil am Landgericht Regensburg zu wenige Richter verfügbar waren.
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