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Prozess gegen Amok-Waffenhändler in München

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OEZ-Amoklauf: Zeuge beschuldigt Ex-Frau als Mitwisserin

OEZ-Amoklauf: Zeuge beschuldigt Ex-Frau als Mitwisserin

Im Prozess um den Waffenhändler vom OEZ-Amoklauf in München haben die ersten Zeugen ausgesagt. Aufsehen erregte ein Mann, der angab, seine im Darknet surfende Ex-Frau habe vorab von der in München geplanten Tat gewusst. Von BR-Autoren

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag.

Der Zeuge, selbst Rechtsanwalt, verweigerte seine Aussage vor Gericht. Er werde von seiner psychisch kranken Ex-Frau bedroht. Diese habe angekündigt, ihn umzubringen oder ihn von einer anderen Person aus dem töten zu lassen, falls er vor Gericht aussage.

Doch so viel ließ er durchblicken: Seine Ex-Frau habe vorab von der in München geplanten Tat gewusst. Er und weitere Personen, die ebenfalls aus Angst nicht aussagen möchten, wüssten jedoch viel über die Ermittlungen im Darknet und den Angeklagten. Der Zeuge ist davon überzeugt, dass es im Verfahren um den mutmaßlichen Waffenhändler "gravierende Ermittlungsfehler" gegeben habe und die Anklage auf jeden Fall auf Beihilfe zum Mord lauten müsste.

Zeuge glaubt, Ermittler hätten noch rechtzeitig eingreifen können

Er habe nun eine Anzeige gegen seine Ex-Frau wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Eine weitere habe er gegen einige Ermittler gestellt, die im Darknet unterwegs waren und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hätten, weil sie seiner Meinung nach nicht rechtzeitig eingegriffen hätten. Der Zeuge sicherte zu, dann vor Gericht auszusagen, wenn für seine Sicherheit garantiert werde. Er soll nun an einem anderen Verhandlungstag erneut als Zeuge geladen werden.

Rechtsextreme Äußerungen des Angeklagten

Als Zeuge geladen war auch ein Zollbeamter, der den Angeklagten letztes Jahr vernommen hat. Der Angeklagte Philipp K. habe in Chatverläufen die Worte "Niggeraffe" und "Türkenratten" verwendet. In einem sichergestellten Video habe der 32-Jährige den Hitlergruß gezeigt. Des Weiteren habe er immer wieder als Grußformel "Hitler lebt" geschrieben. Auf Nachfrage der ermittelnden Zollbeamten sagte der Angeklagte damals, dass er den Gruß schon seit der 5. Klasse verwende - und zwar grundlos.

Damit verdichten sich auch am zweiten Prozesstag die Hinweise, dass der Waffenverkäufer Philipp K. rechtsextrem sein könnte. Auch der spätere OEZ-Amokläufer war immer wieder mit rechtsextremen Äußerungen aufgefallen. Zu diesem Sachverhalt hat sich der Angeklagte heute nicht geäußert. Allerdings brach er kurz sein Schweigen, als es um Details des Waffenhandels ging. Den Handel mit Waffen insgesamt hatte Philipp K. bereits am ersten Prozesstag gestanden. 

Über Befangenheitsantrag wird noch entschieden

Nebenkläger wollen allerdings den Prozess zum Platzen bringen und lehnen das Gericht ab. Die meisten schlossen sich einem Befangenheitsantrag des Nebenklageanwalts Yavuz Narin an. Darin wird dem Vorsitzenden Richter, Frank Zimmer, unter anderem vorgeworfen, Sicherheitsbedenken der Opfer ins Lächerliche gezogen zu haben.

Die Opferanwälte halten beim Angeklagten nicht den Vorwurf der fahrlässigen Tötung für gerechtfertigt, sondern den Vorwurf der Beihilfe zum Mord - verbunden mit einem deutlich höheren Strafmaß. Sie wollen, dass der Fall vor einem Schwurgericht verhandelt wird. Über den Befangenheitsantrag hat eine andere Kammer des Münchner Landgerichts noch nicht entschieden.

Rückblick auf den ersten Verhandlungstag

hatte der angeklagte Waffenhändler Philipp K. durch seinem Anwalt ein ausführliches Geständnis abgelegt. Er habe die Waffen jeweils bei persönlichen Treffen verkauft, hieß es in der Einlassung des 32-Jährigen, die sein Anwalt verlas.

Er habe auf diese Weise einen Eindruck vom Käufer erhalten wollen, so der Angeklagte. Weiter behauptete er in seiner Stellungnahme, er habe keine Ahnung davon gehabt, wofür der spätere Amokläufer vom OEZ, David S., die Waffe gebrauchen würde.

Entschuldigung bei den Opferfamilien

Nach der Verlesung der Erklärung, die auch eine Entschuldigung an die Opferfamilien enthielt, gab die Verteidigung bekannt, dass der Angeklagte keine weiteren Einlassungen machen werde. Nach Ansicht der Verteidigung seien nämlich schon zu viele Dinge in den Medien veröffentlicht worden, was einer Vorveruteilung gleichkomme.