Der Urteil ist gefallen: Der Angeklagte Philipp K. wurde wegen Waffenhandels und fahrlässiger Tötung vom Münchner Landgericht I zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die Verteidigung hatte gefordert, den Angeklagten nur wegen Waffenverstoßes zu verurteilen und dementsprechend auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert. Während des Plädoyers hatten die meisten Nebenkläger und ihre Anwälte demonstrativ den Saal verlassen. Die letzte Nebenkläger-Vertreterin hatte zuvor eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren und eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert.
Der Waffenverkauf machte die Tat erst möglich
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33-jährigen Marburger Philipp K. unter anderem fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vorgeworfen und dementsprechend sieben Jahre und zwei Monate Haft verlangt. Erst durch den Waffen-Deal sei der Amoklauf möglich gewesen.
Bei dem Amoklauf im Münchner Einkaufszentrum OEZ hatte der 18-jährige David S. im Juli 2016 neun Menschen erschossen und fünf weitere verletzt. Danach tötete er sich selbst.