Familie am Strand
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Vor Ferienbeginn: Schulschwänzern droht Bußgeld

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Vor Ferienbeginn: Schulschwänzern droht Bußgeld

Immer wieder möchten Eltern mit ihren Kindern schon ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub fliegen. Erlaubt ist das nicht. Ein solcher Verstoß gegen die Schulpflicht kann sogar ein Bußgeld zur Folge haben.

Unmittelbar vor und nach den Ferien häufen sich Verstöße gegen die Schulpflicht an den Flughäfen in Bayern, so die Erfahrung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am Flughafen Memmingen. 70 Fälle gab es dort bereits seit Jahresbeginn, sagt Polizeisprecher Dominic Geißler. Im Vorjahr waren es insgesamt 49 Verstöße – eine vergleichsweise geringe Zahl, was wohl der Pandemie geschuldet sein dürfte, so Geißler.

Polizei informiert Kreisverwaltungsbehörde

Die Polizei verständigt in solchen Fällen die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, also das jeweilige Landratsamt oder die Stadt, wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Schulpflicht. Die Behörde sei dann für die weitere Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständig. Laut Geißler sei eine Verwarnung möglich, aber auch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.

Laut bayerischem Innenministerium gibt es keine gezielten Kontrollen nach Schulschwänzern zur Ferienzeit. Vielmehr würden die Beamtinnen und Beamten bei Routinekontrollen auf Familien mit schulpflichtigen Kindern achten. Am Nürnberger Flughafen etwa fielen den Beamten in diesem Jahr fast hundert Kinder auf, die mit ihren Eltern ohne triftigen Grund vorzeitig in den Urlaub flogen.

Kultusministerium spricht von Einzelfällen

Beim unerlaubten Fernbleiben vom Unterricht zu Ferienbeginn handelt es sich laut Bayerischem Kultusministerium um Einzelfälle. Grundsätzlich bestehe in Bayern eine Schulpflicht aus neun Jahren Vollzeitschulpflicht plus drei Jahren Berufsschulpflicht. Das heißt, dass Kinder ab dem Alter von sechs Jahren und Jugendliche verpflichtet sind, am Unterricht teilzunehmen. Und dass die Erziehungsberechtigten auch dafür sorgen müssen, dass die schulpflichtigen Kinder den Unterricht besuchen, so ein Ministeriumssprecher. "Das gilt natürlich auch an den letzten Tagen vor den Ferien. Das funktioniert in aller Regel auch ohne Weiteres, da die Schulfamilie vertrauensvoll zusammenarbeitet."

Das Kultusministerium erhebt aber keine statistischen Daten über Datum und konkrete Abwesenheitsgründe von Schülerinnen und Schülern. Dies ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Schulschwänzen "kein Massenphänomen"

Auch der Vorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbands Jürgen Böhm sieht keinen Trend zum unerlaubten Fernbleiben vom Unterricht zu Ferienbeginn. Schulleiter würden zunehmend feststellen, dass Eltern und Schüler gerade durch Pandemieerfahrungen den Unterricht für wichtig erachten.

"Gerade nach der Pandemie ist es wichtig, den Unterricht durchzuführen, deswegen glauben wir, dass sich viele Eltern auch wirklich überlegen, ihre Kinder vor den Ferien aus dem Unterricht zu nehmen, um wichtige Unterrichtszeit zu verlieren." Jürgen Böhm, Bayerischer Realschullehrerverband

Man könne das Problem nicht wegleugnen, aber es sei bei weitem kein Massenphänomen an bayerischen Schulen.

Für den Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) ist das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht zu Ferienbeginn ein durchaus wichtiges Thema. "Wir halten es nicht für sehr wertschätzend gegenüber der Institution Schule, wenn Eltern ihre Kinder am letzten Schultag nicht mehr in den Unterricht schicken, um früher in den Urlaub zu fliegen", so BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann.

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