Vier Wochen nach dem Ausbruch der Vogelgrippe auf dem Gebiet der Gemeinde Schalkham im südlichen Landkreis Landshut darf Geflügel ab sofort wieder auch im Freien gehalten werden. Die per Allgemeinverfügung verhängte Stallpflicht für Geflügel wurde am heutigen Dienstag nach vier Wochen wieder aufgehoben, da es keine neuen Krankheitsfälle mehr gab.
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Tiere dürfen in ihre Freigehege zurück
Das gilt auch für die betroffenen Gebiete in den Nachbarlandkreisen Dingolfing-Landau und Rottal-Inn. Die letzten Untersuchungen waren ohne Befund – damit kann die Geflügelpest im südlichen Landkreis Landshut als "getilgt" betrachtet werden, so das Landratsamt Landshut. Die aufgestallten Tiere können wieder in ihre Freigehege zurückkehren.
Keine weiteren Krankheitsfälle festgestellt
Mitte November war auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Schalkham ein Fall von HPAIV H5N1 – also Vogelgrippe – amtlich festgestellt worden. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtete das Staatliche Veterinäramt vorsorglich eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone. Eine kürzlich erfolgte Überprüfung der Betriebe in den beiden Zonen ergab keinen weiteren Krankheitsfall. Ebenso ist im Wildvogelbereich kein weiterer Fall der Geflügelpest gemeldet worden.
Ausstellungsverbot bleibt bestehen
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute mit Wirkung zum 13. Dezember 2022 aufgehoben. Somit bestehen keine Sperrzonen und Handelsbeschränkungen mehr - insbesondere entfällt die Aufstallpflicht. Aufgrund des weiterhin hohen Risikos einer Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln sowie der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird die Allgemeinverfügung mit der Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Ausstellungsverboten und dem Verbot der Fütterung von Wildvögeln weiterhin aufrechterhalten.
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