Seit einem Monat gilt in München das Dieselfahrverbot. In der Innenstadt und auf dem Mittleren Ring unterliegen dieselbetriebene Fahrzeug mit der Schadstoffklasse Euro 4 einem Fahrverbot. Doch ob sich dadurch die gefürchteten Stickoxidwerte an den betroffenen Standorten wirklich gesenkt haben, darüber könne man noch keine Aussage treffen, sagt die Stadt.
Noch keine Rückschlüsse auf Luftverbesserung
Zwar sei der Stickoxid-Wert an der Landshuter Allee, die als dreckigste Straße Deutschlands gilt, im Februar leicht auf 43 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zurückgegangen, dennoch sei es für echte Rückschlüsse noch zu früh, schreibt das zuständige städtische Klima- und Umweltreferat auf eine Anfrage von BR24. Erste belastbare Werte gibt es erst nach Ablauf des ersten Halbjahres der Maßnahme, so die Behörde. Auch die Frage, ob auf Ausweichrouten mehr Verkehr gemessen wird, kann laut Stadt noch nicht beantwortet werden.
Ab dieser Woche werden Bußgelder verhängt
Wer mit seinem Diesel unerlaubt auf dem Mittleren Ring oder in der Innenstadt unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss eigentlich mit einem Bußgeld rechnen. Eigentlich, denn bisher sind laut Stadt noch keine Bußgelder verhängt worden. Das soll sich diese Woche ändern. Wer dann unerlaubt fährt, kontrolliert und erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. Dazu kommen dann noch Gebühren, sodass unterm Strich 128,50 Euro fällig werden.
Verbände drohen mit Klage wegen Ausnahmeregelung
Ohnehin gibt es eine Vielzahl an Ausnahmen, die am ersten Tag des Verbots noch einmal vom Münchner Stadtrat ausgeweitet wurden. Per Allgemeinverfügung wurden Pflegekräfte und Schichtdienstleistende pauschal vom Dieselfahrverbot befreit. Einzelausnahmen müssen diese Berufsgruppen, sofern sie einen Euro-4-Diesel fahren, nicht mehr beantragen. Allerdings haben sowohl die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gedroht, gegen die Allgemeinverfügung und die darin enthaltenen Ausnahmen zu klagen.
Die beiden Verbände hatten mittels mehrerer Gerichtsverfahren auf die Einhaltung der EU-Stickoxid-Grenzwerte gepocht und immer wieder recht bekommen. Das Dieselfahrverbot ist ein Kompromiss der Stadt München mit dem VCD und der DUH. Die Anfang Februar beschlossenen Ausnahmen waren nicht Teil der ursprünglich getroffenen Vereinbarung.
Auf Anfrage von BR24 erklärten beide Verbände, noch keine Klagen eingereicht zu haben, da ihnen die Allgemeinverfügung noch nicht vorliegt. Die Stadt München geht davon aus, dass die Allgemeinverfügung diese Woche veröffentlicht wird.
Bisher elf Klagen gegen Dieselfahrverbot
Dennoch wurde bereits gegen das Dieselfahrverbot geklagt, und zwar von Privatpersonen. Über zehn Klagen sind beim zuständigen Münchner Verwaltungsgericht eingegangen. Das Gericht hat nun die Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Einen Termin, wann die Verfahren stattfinden, gibt es laut dem Münchner Verwaltungsgericht noch nicht.