Radikale Gegner der Corona-Maßnahmen sind mit ihrem Antrag für eine Kundgebung von 120 000 Demonstranten auf der Münchner Theresienwiese vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.
Zu gefährlich
Von einer solchen Versammlung gingen «voraussichtlich infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren» aus, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Bewegung kann sich jetzt noch an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden und dort Beschwerde einlegen.
Es sollte das "Ende der Pandemie gefeiert" werden
Konkret hatte die "Querdenken"-Bewegung eine Versammlung auf der Theresienwiese mit 120.000 Teilnehmern von 16 bis 20 Uhr angemeldet. Es sollte unter anderem „das Ende der Pandemie gefeiert“ werden. Zudem wurde ausdrücklich gefordert, dass keine vorbeugenden Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden dürften. Als Hygienekonzept wurde genannt: „Keine Abstände, keine Masken, gegenseitige Umarmungen (soweit erwünscht)“.
Gericht lehnt weiteren Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht München hat einen weiteren Eilantrag der "Querdenken-Bewegung" abgelehnt. Die Landeshauptstadt München hatte tägliche Versammlungen der selben Veranstalter vom 9. bis zu 15. November untersagt. Die Veranstalter hatten dagegen einen Eilantrag gestellt. Das Gericht lehnte diesen ab, mit der gleichen Begründung wie bei der verbotenen Demonstration auf der Theresienwiese am Sonntag.
Erst vergangenen Sonntag hatte die Bewegung versucht ihre Demonstration als Gottesdienst zu veranstalten.
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