Schon in den kommenden Tagen wollen der 80-jährige Autofahrer aus Nersingen und die Vertreter des Autohauses aus Senden das nächste Mal aufeinander treffen. Am Freitag soll der Autofahrer seinen Skoda-Diesel bei dem Autohaus, bei dem er ihn vor drei Jahren gekauft hat, untersuchen lassen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wollen die beiden Parteien versuchen, sich auf einen Rückkaufpreis zu einigen.
Autofahrer fordert Kaufpreis zurück
Der Kläger hat zu Beginn des Prozesses den originalen Kaufpreis gefordert, also rund 27.000 Euro, abzüglich 2.000 Euro für die seit 2014 gefahrenen Kilometer. Laut einer Schätzung liegt der Wert des Autos aber nur bei rund 16.000 Euro. Nach Angaben des Autohauses sind außerdem Verhandlungen mit Skoda über eine Kostenbeteiligung nötig.
Software-Update keine Option
Ein Software-Update aufzuspielen ist für den Kläger keine Option. Er sieht an dem Fahrzeug einen Sachmangel, da die versprochenen Abgaswerte nicht eingehalten werden. Wie viele andere Dieselfahrer fühlt er sich betrogen, weil sein Auto entgegen des Prospektes die Euro-5-Schadstoffnorm nicht erfüllt. Sollten sich die beiden Parteien einigen können, wäre bei dem vereinbarten Verkündungstermin Ende November kein Richterspruch notwendig.