Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen vor, eine ihm unterstellte Mitarbeiterin am Arbeitsplatz zu einer sexuellen Handlung gezwungen zu haben. Aufgrund des verschärften Sexualstrafrechts wertet die Anklagebehörde das als Vergewaltigung.
"Man kann da schon durchaus von Neuland sprechen. Das ist natürlich auch in den vergangenen Monaten vom Gericht geprüft worden bei der Frage der Zulassung der Anklage. Und, die Kammer ist zunächst zur Ansicht gelangt, dass zumindest eine Strafbarkeit nach neuem Recht in Betracht kommt. Und deswegen wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen." Nino Goldbeck, Justizsprecher Bamberg
Mehrfach einvernehmlicher Sex
Mehrfach soll es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen dem 46-Jährigen und der Pflegekraft gekommen sein. Schauplatz waren die Räume einer palliativmedizinischen Außenstelle der Sozialstiftung Bamberg in Neustadt/Aisch. Doch die Frau wollte im vergangenen Dezember keinen Sex mehr, heißt es in der Anklage. Sie soll eine neue Beziehung gehabt haben.
"Nein" nicht respektiert
Der 46-Jährige habe sie trotzdem in der Küche bedrängt, so der Vorwurf. Er habe die Frau zu einem Zungenkuss genötigt und sie zum Oralsex gedrängt. Die Verteidiger betonen, dass die angeklagte sexuelle Handlung nach altem Recht nicht strafwürdig gewesen wäre. Der Angeklagte ließ erklären, bei der Anklage handle sich um einen Komplott ehemaliger Mitarbeiterinnen, mit denen er sexuellen Kontakt gehabt habe.
"Da gibt es also zumindest objektive Hinweise darauf. Und die wurden nach unserer Auffassung bis zu heutigen Zeitpunkt ignoriert – milde gesagt." Dieter Widmann, Verteidiger
Präzedenzfall nach neuem Recht
Der Prozess steht besonders im Fokus, weil der Mediziner nach dem verschärften Sexualstrafrecht "Nein heißt Nein!" angeklagt ist: Demnach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Die Verhandlung wird am Donnerstag (09.11.17) fortgesetzt.