Es geht um einen Vorfall im Mai 2021: Eine Motorradfahrer-Gruppe soll damals einen Autofahrer im Raum Schweinfurt verfolgt und sein Auto beschädigt haben. Auto- und Motorradfahrer sollen bei der Verfolgung auch mehrere rote Ampeln überfahren haben. Einer der Biker wurde inzwischen angeklagt, wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr. Der Prozess am Amtsgericht Schweinfurt wurde nun aber in den Dezember verschoben. Nähere Gründe für die Terminverschiebung nannte ein Gerichtssprecher nicht.
Überholvorgang mit anschließender Verfolgungsjagd
Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte, Jahrgang 1992, mit seinem Motorrad und fünf weiteren Mitgliedern des Rocker-Clubs auf der auf der B286 zwischen Gerolzhofen und Schweinfurt unterwegs. Ein Autofahrer übersah beim Überholen wohl einen der Motorradfahrer. Daraufhin soll der Angeklagte zusammen mit den anderen aus der Gruppe beschlossen haben, den Autofahrer zu disziplinieren. Auf der B286 verfolgten sie den Autofahrer laut Anklage schließlich, kesselten ihn ein und nötigten ihn anzuhalten. Offenbar wurde nach dem erzwungenen Stopp ein Seitenspiegel des Autos beschädigt. Der Fahrer des Wagens soll daraufhin die abgestellten Motorräder gerammt und die Flucht ergriffen haben.
Autofahrer versucht mehrmals zu flüchten
Der Angeklagte soll den Autofahrer zusammen mit seinen Kumpels auf der B286 weiter verfolgt und wieder eingeholt haben. Im Baustellenbereich sollen sie ihn erneut abgebremst haben. Statt jedoch anzuhalten, fuhr der Autofahrer diesmal weiter. Laut Anklage holten die Biker den Autofahrer daraufhin zum dritten Mal ein, bremsten ihn ab und kesselten ihn wieder ein. Doch wieder gelang es dem Autofahrer zu flüchten.
Verfolgungsjagd über Kreuzungen und rote Ampeln
Im Anschluss soll der Autofahrer die Bundesstraße verlassen haben und nach Sennfeld gefahren sein – seine Verfolger habe er jedoch nicht abschütteln können. An einer Kreuzung sollen ihn die Motorradgruppe wieder eingeholt haben und mit ihren Füßen gegen das Auto getreten haben. Trotz roter Ampel soll der Autofahrer sich entschieden haben, loszufahren. An der nächsten Kreuzung das Ganze erneut wiederholt haben. Wieder sei der Autofahrer bei Rot davongefahren, um zu flüchten.
Reifen zerstochen um Weiterfahrt zu verhindern
Im Stadtgebiet Schweinfurt schließlich soll der Autofahrer wieder angehalten haben. Daraufhin soll der Angeklagte mit einem Schraubenzieher in den hinteren linken Autoreifen gestochen haben, um den Autofahrer am Weiterfahren zu hindern. Laut Staatsanwaltschaft führten die Beschädigungen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs. Dem Angeklagten wird nun versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen.
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