Bildrechte: picture-alliance/dpa
Bildbeitrag

Tag der Ausbildung

Bildbeitrag
>

Verfassungsklage wegen Haderthauer

Verfassungsklage wegen Haderthauer

Die Freien Wähler/FW wollen das Verhältnis Parlament/Staatsregierung vom Verfassungsgericht klären lassen. Anlass der Klage: zwei FW-Abgeordnete fühlten sich von der damaligen Ministerin Haderthauer in der "Modellbauaffäre" unter Druck gesetzt.

In einem Fax habe die ehemalige Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer im Sommer 2014 die beiden Politiker Peter Bauer und Florian Streibl (beide FW) aufgefordert, bestimmte Anschuldigungen in Bezug auf die sogenannte Modellbauaffäre zu unterlassen. Die Freien Wähler kritisieren nun, die damalige Staatskanzleichefin habe die Abgeordneten Bauer und Streibl auf dem Höhepunkt der Affäre unter Druck setzen wollen. Damit habe sie das freie Mandat der Abgeordneten verletzt, da die Unterlassungsaufforderung den offiziellen Briefkopf der Staatskanzlei trug.

Affäre brachte Ministerin zu Fall

In der Modellbauaffäre ging es um Miniaturoldtimer, die Straftäter in der Ansbacher und später Straubinger Psychiatrie für die Firma Sapor Modelltechnik hergestellt haben soll. An dieser Firma waren unter anderem Christine Haderthauer und ihr Ehemann beteiligt. Der Skandal um die undurchsichtigen Produktionsbedingungen in forensischen Einrichtungen hatte zur Folge, dass Christine Haderthauer ihr Amt als Staatskanzleiministerin niederlegte.

Politikerin erhielt Strafbefehl

Monatelang zog sich der Untersuchungsauschuß im bayerischen Landtag hin. Ein französischer Geschäftsmann beschuldigte das Ehepaar zudem, ihn betrogen zu haben. Die Betrugsermittlungen gegen Christine Haderthauer stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ein. Die Politikerin akzeptierte einen Strafbefehl wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Ihr Ehemann wurde durch das Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gericht muss Verfassungsbruch klären

Der Frankensprecher der Freien Wähler, Peter Bauer, hat diese Affäre maßgeblich ins Licht der Öffentlichkeit gebracht. Er schließt sich der Organklage seiner Partei an. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss nun prüfen, ob Christine Haderthauer damals die Verfassung gebrochen habe, erklärt der von den Freien Wählern beauftragte Anwalt Gerhard Strate. Er nennt es ein "starkes Stück", dass die damalige Leiterin der bayerischen Staatskanzlei Abgeordnete aufgefordert habe, bestimmte Äußerungen zu unterlassen.

Grundsatzurteil erwartet

Laut Strate sei das ein Vorgehen, welches das Verhältnis von Parlament und Regierung auf den Kopf stelle. Denn dann kontrolliere die Regierung das Parlament und nicht mehr umgekehrt, so der Hamburger Anwalt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof werde auf jeden Fall eine Grundsatzentscheidung treffen müssen, die generell das Verhältnis von Parlament zur Staatsregierung betrifft, prophezeit Strate. Konkrete Konsequenzen daraus habe Christine Haderthauer aber nicht zu befürchten.