Foto von Madeleine "Maddie" McCann
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Verdächtiger im Fall "Maddie": Landgericht nicht zuständig

In einem weiteren Sexualverfahren gegen den aus dem Landkreis Würzburg stammenden Christian B. hat sich das Landgericht Braunschweig für nicht zuständig erklärt. B., der auch im Fall "Maddie" unter Mordverdacht steht, verbüßt derzeit eine Haftstrafe.

Das Landgericht Braunschweig sieht sich für die Anklage des wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall "Maddie" verdächtigen Deutschen nicht zuständig. Sein letzter Wohnsitz lag nicht in Niedersachsen sondern in Sachsen-Anhalt, so die Begründung des Gerichts. Das Gericht geht davon aus, dass der für die Wahl des Gerichtsstandorts maßgebliche letzte Wohnsitz des Beschuldigten Christian B. vor seiner früheren Flucht ins Ausland nicht in seinem Bezirk lag. Daher sei es für die Bearbeitung nicht zuständig. Deshalb nahm das Gericht auch keine neuerliche Prüfung des dringenden Tatverdachts vor und hob den Untersuchungshaftbefehl wieder auf.

Der im Landkreis Würzburg aufgewachsene Christian B. verbüßt aktuell eine mehrjährige Haftstrafe nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vergewaltigung in Portugal im Jahr 2005.

Verteidiger sieht Zuständigkeit ebenfalls nicht gegeben

Auch die Verteidigung von B. sieht die Braunschweiger Justiz nach eigenen Angaben als nicht zuständig für ihren Mandanten an. Darauf habe sie schon im Ermittlungsverfahren hingewiesen, erklärte sein Rechtsanwalt Friedrich Fülscher am Donnerstag. Aus der Entscheidung des Landgerichts folge zugleich auch, dass die Braunschweiger Justiz gar nicht für den Fall Maddie zuständig sei, sagte der Anwalt.

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Fassade des Landgerichts Braunschweig

46-Jähriger wegen Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im vergangenen Oktober angeklagt und ihm dabei drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand.

B. soll mit dem Verschwinden von "Maddie" McCann zu tun haben

Christian B. steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht. Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger zuletzt immer betont. Der Fall "Maddie" hatte vor 16 Jahren international für Aufsehen gesorgt, als die Tochter der britischen Familie McCann aus einer Ferienanlage in Portugal verschwunden war. Der Fall ist seitdem ungeklärt.

Grundstück in Sachsen-Anhalt als letzter Wohnort in Deutschland

Was die juristischen Zuständigkeiten betrifft, ist der Fall deshalb so kompliziert, weil der immer wieder straffällig gewordene und inhaftierte Christian B. häufiger seinen Wohnort wechselte und sich zwischenzeitlich wiederholt im Ausland aufhielt. Er lebte zwar unter anderem in Braunschweig, besaß aber laut Gericht auch ein Grundstück in Sachsen-Anhalt und hielt sich dort auf.

Für B. hat die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls faktisch allerdings keine Bedeutung, weil er nach wie vor seine Haftstrafe nach dem rechtskräftigen Urteil absitzen muss. "Die Aufhebung hat keinen Einfluss auf die weitere Verbüßung der derzeitigen Strafhaft", erklärte das Landgericht.

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