Ermittlungen zu Solarbetrug

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Verdacht auf Betrug: Vize-Landrat Pech des Dienstes enthoben

Die Landesanwaltschaft Bayern hat den stellvertretenden Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt, Christian Pech (SPD), vorläufig des Dienstes enthoben. Pech soll in einen millionenschweren Zollbetrug mit Solarmodulen verstrickt gewesen sein.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Landesanwaltschaft begründete ihre heutige Entscheidung mit der "Schwere der gegen den bisherigen Vize-Landrat erhobenen Vorwürfe sowie des damit einhergehenden Ansehensverlustes des Amtes". Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Pech haben einen dringenden Tatverdacht der Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Schmuggel von Solarmodulen ergeben, heißt es in einer Mitteilung.

Disziplinarverfahren gegen Pech

Eine vorläufige Dienstenthebung könne nach dem Bayerischen Disziplinargesetz ausgesprochen werden, wenn "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird", so die Landesanwaltschaft. Die Entscheidung ist dabei eine Ermessensentscheidung.

30 Millionen Euro Schaden

Pech soll in einen Betrug mit Solarmodulen verstrickt sein. Die Zollfahndung geht davon aus, dass eine Nürnberger Firma in China produzierte Solarmodule containerweise in die EU importiert und dabei Einfuhrzölle hinterzogen hat. Insgesamt geht es um rund 30 Millionen Euro. Nach Recherchen des BR-Polit-Magazin Kontrovers soll sich Pech in der Firma um den Vertrieb gekümmert haben. Nach vier Wochen Untersuchungshaft ist er inzwischen unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Er hat eine umfassende Aussage gemacht.

Betrugsmasche mit Briefkastenfirma

Das Geschäftsmodell der Firma war immer das gleiche: Von China gelangten die Solarmodule nach Nürnberg. Von dort wurden die Module in Solarparks verkauft. Der gesetzliche Mindestpreis soll dabei offiziell eingehalten worden sein. Doch am Ende soll der Käufer eine Rückvergütung oder Vergünstigung, meist von einer ausländischen Briefkastenfirma, erhalten haben. Und damit waren die Solarmodule viel billiger als eigentlich erlaubt.