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Symbolbild: Olympische Flagge

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Veranstalter darf Event "Bauernhof-Olympiade" nennen

Veranstalter darf Event "Bauernhof-Olympiade" nennen

Eine Münchner Event-Agentur darf den Namen "Bauernhof-Olympiade" weiterhin für eines ihrer Events verwenden. Das hat das Oberlandesgericht München heute entschieden. Der Deutsche Olympische Sportbund hatte geklagt. Von Manuel Rauch

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Deutsche Olympische Sportbund hatte bereits in zweiter Instanz gegen den Anbieter der "Bauernhof-Olympiade" geklagt. Das Olympiaschutzgesetz verbiete die Nutzung der olympischen Begriffe, wenn dadurch der Ruf der Spiele ausgenutzt oder beschädigt werde, so der Deutsche Olympische Sportbund.

Keine Verwechslungsgefahr

Das sei jedoch bei der "Bauernhof-Olympiade" nicht der Fall, begründen die Richter ihr Urteil. Es gebe keinen Zusammenhang der beiden Veranstaltungen, auch eine Verwechslungsgefahr sei nicht vorhanden.

Die Bürger könnten sehr wohl zwischen der offiziellen Veranstaltung der Olympischen Spiele und Werbung, die den Namen verwende, unterscheiden. Die "Bauernhof-Olympiade" ist ein Team-Building-Event, bei dem die Teilnehmer in Disziplinen wie Wettsägen, Eselrennen oder Heugabelzielwerfen gegeneinander antreten.