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Werbung vom Tabakhersteller Pöschl

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Urteil zu Tabakwerbung

Urteil zu Tabakwerbung

Laut EU-Recht ist Tabakwerbung im Internet und in der Presse verboten. Der Tabakhersteller Pöschl warb trotzdem mit glücklichen Menschen auf der Startseite der eigenen Homepage. Ein Verstoß gegen das Tabakwerbeverbot, entschied der Bundesgerichtshof.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

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