Urteil: Sorgerechtsentzug bei "Zwölf Stämmen" rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht keine Menschenrechtsverletzung im Fall des Sorgerechtsentzugs bei der Sekte "Zwölf Stämme". Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei nicht verletzt worden.