Der Mord geschah offenbar aus reiligiösen Gründen. Die Afghanin war zum Christentum konvertiert. Das soll das Motiv dafür gewesen sein, dass ihr der Mann auflauerte und sie am Parkplatz vor dem Discounter öffentlichkeitswirksam mit einem Schlachtermesser angriff.
Entschuldigung bei den Kindern
Am Ende der Beweisaufnahme hatte sich der Angeklagte bei den hinterbliebenen Kindern entschuldigt, die nach Auskunft ihrer Anwältin sehr unter der Gewalttat leiden. Der Verteidiger des Angeklagten hatte das Gericht gebeten, die schwierige Kindheit des Täters in Afghanistan zu berücksichtigen. Das Gericht folgte jedoch der Anklagebehörde. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.