Volker Büchs, Vorsitzender Richter der großen Strafkammer, verurteilte den 43-jährigen Niederländer zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Zwei Jahre muss der Niederländer im Gefängnis absitzen, danach ordnete der Vorsitzende die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. "Wenn die Therapie nach zwei Jahren erfolgreich sein sollte, besteht die Möglichkeit, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen", so Büchs. Der Richter betonte die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zum Tatzeitpunkt. Hätte der 27-jährige Brite keinen Kopfhörer getragen, wäre der Messerschnitt im Halsbereich vermutlich tödlich gewesen. Weil der Niederländer sein Opfer von hinten attackierte, spricht die Kammer von einer heimtückischen Tat.
Höheres Strafmaß als von Staatsanwaltschaft gefordert
Das Strafmaß liegt oberhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Helmut Hasenstab hatte eine siebenjährige Freiheitsstrafe, verbunden mit einer Unterbringung in einer Entzugsklinik, gefordert. Verteidiger Christoph Jahrsdörfer hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert, sollte kein Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit erfolgen. Im schlimmsten Fall hätte dem Niederländer wegen versuchten Mordes lebenslänglich gedroht.
Gutachter spricht von Alkoholabhängigkeit Hyperaktivität und Depressionen
Ausschlaggebend für den Urteilsspruch waren die Aussagen des Gutachters, der von einer Persönlichkeitsstörung des 43-Jährigen sprach. Verschiedene Suchtkliniken hätten bei dem Mann neben einer Alkoholabhängigkeit Hyperaktivität und Depressionen festgestellt. Der Psychiater beschrieb den Angeklagten als undurchsichtig – man könne kein klares Bild von ihm bekommen. Doch er hält ihn für schuldfähig zum Tatzeitpunkt, auch wenn er an jenem 7. April im ICE kurz vor Aschaffenburg knapp drei Promille Alkohol im Blut hatte. Er sei an Alkohol gewöhnt, so der Gutachter, und die Messerattacke sei strukturiert und geplant abgelaufen. Die Biographie des 43-jährigen beschrieb er als schwierig.