In einem ersten Prozess um den sogenannten Allgäuer Tierskandal vor dem Landgericht Memmingen gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach wird der Urteilsspruch erwartet. Beim letzten Verhandlungstermin am vergangenen Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft lange Haftstrafen für die beiden Landwirte gefordert: Der 68-jährige Angeklagte soll für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, sein 25-jähriger Sohn für zwei Jahre und zehn Monate.
Auch Rinderhaltungsverbot gefordert
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass beide Landwirte es in zahlreichen, "tateinheitlichen Fällen" pflichtwidrig unterlassen haben, kranken Tieren die nötige Versorgung und tierärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Die Tiere hätten dadurch länger anhaltende, erhebliche Schmerzen erleiden müssen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Damit hätten die beiden Angeklagten sich strafbar gemacht. Außerdem forderte der Staatsanwalt ein fünfjähriges Rinder-Haltungsverbot für die beiden Landwirte.
Verteidiger fordern Bewährungsstrafen
Die Verteidigung dagegen forderte für den 25-Jährigen aus Bad Grönenbach ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung. Der Anwalt des Vaters plädierte auf ein Jahr und vier Monate auf Bewährung für seinen Mandanten. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das maximale Strafmaß bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetzt liegt bei drei Jahren.
Angeklagte haben Vorwürfe eingeräumt
Im Oktober hatten beide Angeklagten bereits weitgehende Geständnisse abgelegt und ihre Versäumnisse vor allem mit einer massiven Überforderung begründet. Sie hätten zu viele Kälber bei sich aufgenommen, die aufgrund der grassierenden Blauzungenkrankheit günstig zu haben gewesen seien und hätten dabei die eigenen Kapazitäten überschätzt. Über ihre Verteidiger ließen beide erklären, das Wohl der Tiere sei ihnen nicht egal gewesen. Obwohl ihnen die Zustände in den Ställen bewusst gewesen seien, hätten sie aber aufgrund der Überforderung oft nicht die erforderlichen Schritte unternommen und etwa einen Tierarzt zu einem kranken Tier gerufen.
Versteckte Kameras in Ställen
Der Allgäuer "Tierskandal" war 2019 ins Rollen gekommen: Nachdem Tierschützer Aufnahmen versteckter Kameras aus dem Stall eines anderen großen Rinderhalters in Bad Grönenbach veröffentlicht hatten, gerieten auch weitere landwirtschaftliche Betriebe ins Visier der Aufsichtsbehörden, unter anderem auch der der beiden aktuell Angeklagten. Nach Kontrollen auf ihren Hofstellen im Unter- und im Oberallgäu mussten einige stark verwahrloste Tiere notgeschlachtet werden.
Weitere "Tierskandal"-Prozesse im nächsten Jahr
Zwei weitere große Milchviehhalter sind von den Enthüllungen betroffen. Mit den Prozessen gegen die ebenfalls in Bad Grönenbach ansässigen Landwirte ist laut einem Gerichtssprecher aber erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.
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