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Architekt Stephan Braunfels

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Münchner Konzertsaal: Architekt Braunfels bleibt ausgeschlossen

Münchner Konzertsaal: Architekt Braunfels bleibt ausgeschlossen

Das Oberlandesgericht München hat die Klage des Architekten Stephan Braunfels im Streit um den Architektenwettbewerb für den neuen Münchner Konzertsaal abgewiesen. Damit darf der Architekt keine Entwurf einreichen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern.

Braunfels, der in München die Pinakothek der Moderne entworfen hat, war in der Vorauswahl des Wettbewerbs ausgeschieden und fühlte sich falsch bewertet. Der Architekt berief sich auf intransparente Auswahlkriterien, die Willkür ermöglichten. Sein Ziel war ein Stopp des gesamten Wettbewerbs.

Urteil ist rechtskräftig

Die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Wettbewerbs waren nicht gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin. Braunfels hätte die Auswahlkriterien vor dem Einreichen seiner Bewerbung rügen müssen. Auch sei seine Bewerbung bereits nachgeprüft worden. Gegen das Urteil gibt es keine Rechtsmittel.

Wettbewerb kann fortgesetzt werden

Der Wettbewerb für den neuen Münchner Konzertsaal kann somit weitergehen. Er war durch den Rechtsstreit um mehrere Monate verzögert worden. Bereits im März haben die teilnehmenden Architekten ihre Entwürfe für das Gelände im Werksviertel am Münchner Ostbahnhof eingereicht. Eine ursprünglich für Mai geplante Jurysitzung musste aufgrund des Rechtsstreits abgesagt werden.

Insgesamt wurden 35 Büros zum Architektenwettbewerb für den neuen Münchner Konzertsaal eingeladen. Sechs davon waren bereits im Vorfeld gesetzt.