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Ageklagter im Mordprozess an Ex-Geliebter

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Urteil im Schwangerenmord: Ex-Geliebter muss zehn Jahre in Haft

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine Schwangere in Oberzeitldorn (Lkr. Straubing-Bogen) ist heute das Urteil gefallen: Der Ex-Geliebte des Opfers muss zehn Jahre in Haft.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff auf eine schwangere Frau in Oberzeitldorn (Lkr. Straubing-Bogen) ist vor dem Regensburger Landgericht das Urteil gefallen: Der ehemalige Geliebte der verheirateten Frau muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Er wurde allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruch verurteilt.

Der Angeklagte hatte nach Ansicht des Gerichts 2016 seine Ex-Geliebte in Oberzeitldorn erstochen. Dabei starb zunächst das ungeborene Kind, die 45-Jährige erlag kurz darauf ihren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe, die Verteidigung plädierte auf acht Jahre Haft.