Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff auf eine schwangere Frau in Oberzeitldorn (Lkr. Straubing-Bogen) ist vor dem Regensburger Landgericht das Urteil gefallen: Der ehemalige Geliebte der verheirateten Frau muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Er wurde allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruch verurteilt.
Der Angeklagte hatte nach Ansicht des Gerichts 2016 seine Ex-Geliebte in Oberzeitldorn erstochen. Dabei starb zunächst das ungeborene Kind, die 45-Jährige erlag kurz darauf ihren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe, die Verteidigung plädierte auf acht Jahre Haft.