Im Berufungsverfahren wegen unter anderem Verletzung eines Dienstgeheimnisses wird das Urteil erst am 28. November gesprochen werden. Angeklagt ist der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner aus Schweinfurt. Mitte Oktober 2021 war Graupner vom Amtsgericht Schweinfurt in der gleichen Sache freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung damals, er habe Zweifel daran, dass Graupner ein Dienstgeheimnis weitergegeben habe. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Staatsanwaltschaft will Geldstrafe
Im heutigen Berufungsverfahren plädierte die Staatsanwaltschaft wegen unter anderem zweifacher Verletzung eines Dienstgeheimnisses auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 200 Euro. Die Verteidigung plädierte erneut auf Freispruch. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses soll der 59-Jährige in seiner Funktion als Polizeibeamter bei der Polizeiinspektion Schweinfurt begangen haben. Bei der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck leitete der Polizeihauptkommissar nach eigenen Angaben seit 2010 eine Fahndungs- und Kontrollgruppe. Seit November 2018 ist er Mitglied des Bayerischen Landtags.
Dienstliche Informationen an Bekannten weitergeben
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beschuldigt Graupner, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils einem Bekannten unberechtigt Informationen weitergegeben zu haben, zu denen Graupner aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang gehabt haben soll. 2018 soll Graupner einem Bekannten, gegen den wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach einer Wohnungsdurchsuchung und wegen Körperverletzung eines Polizeibeamten ermittelt wurde, den Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall mitgeteilt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um Verletzung eines Dienstgeheimnisses. 2017 soll Graupner diesem Bekannten zur Durchsetzung zivilrechtlichen Ansprüche den Halter eines Autos sowie die Privatadresse einer Person mitgeteilt haben.
Keine Straftat aber Ordnungswidrigkeit
Da dieser Bekannte diese Daten nach Darlegung eines berechtigten Interesses auch auf anderem Weg rechtmäßig hätte erlangen können, liegen laut Staatsanwaltschaft keine Dienstgeheimnisse vor. Die Weitergabe der Daten erfüllten daher nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt keinen Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz. 2017 soll Graupner wieder demselben Bekannten die Adresse eines Mannes mitgeteilt haben, dessen Hund wiederum den Hund des Bekannten angegriffen haben soll. Der Bekannte Graupners wollte offenbar an den anderen Hundehalter eine Rechnung stellen.
Bezirksvorsitzender der AfD
Im Dezember 2021 hatte der Bayerische Landtag die Immunität Graupners aufgehoben. Im Winter wurde er erneut zum unterfränkischen Bezirksvorsitzenden der AfD gewählt. Bis um 30.9.2021 war Graupner laut der Bayerischen Landtag stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Bayerischen Landtag. Bis heute ist er Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport.
Beweise aus Polizeicomputer
Zwei interne Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamts traten im Prozess als Zeugen auf. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft dokumentierten WhatsApp-Chatprotokolle und zeitliche nahe Datenabfragen unter anderem in Polizei-Computersystemen, dass Graupner Ermittlungsdaten an seinen Bekannten weitergeleitet hat. Aus Sicht der Verteidigung gibt es dazu keine Beweise.
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