Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts hat den 17 Jahre alten Hauptangeklagten im sogenannten Kö-Fall wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Für den 18 Jahre alten Mitangeklagten gab es eine Bewährungsstrafe wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Im Fall des 20 Jahre alten Mitangeklagten machte das Gericht von einer Möglichkeit im Jugendstrafrecht Gebrauch: Die Verhängung der Strafe wurde ausgesetzt. Die drei Angeklagten nahmen die Urteile nahezu regungslos auf.
Verteidigung hatte auf Nothilfe plädiert
Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre Jugendstrafe für den Hauptangeklagten gefordert und das unter anderem damit begründet, der 17-Jährige habe aus einem Streben nach Dominanz heraus gehandelt. Die Verteidigung hatte gefordert, dass der 17-Jährige für den tödlichen Schlag nicht bestraft wird. Er habe aus einer Nothilfe-Situation heraus gehandelt.
Opfer nicht auf Schlag des 17-Jährigen vorbereitet
Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Schlag gegen einen Feuerwehrmann, der nach einem privaten Besuch auf dem Augsburger Christkindlesmarkt über den Königsplatz ging, erklärte Richter Lenart Hoesch in seiner Urteilsbegründung, der 49-Jährige habe mit dem Schlag des 17-jährigen Angeklagten nicht gerechnet. Durch den wuchtigen Hieb gegen das Kinn war der Kopf des Opfers in eine derartige Rotation versetzt worden, dass eine Ader im Gehirn abriss und das in den Schädel ausfließende Blut den Tod des Mannes verursachte.
Richter weist Nothilfe-Argument zurück
Eine Nothilfe-Situation, wie von der Verteidigung geschildert, liege nicht vor, erklärte Richter Hoesch zur Begründung des Urteils. Dafür gebe es auf den Überwachungsvideos keinerlei Hinweise. Auch die nachfolgende Körperverletzung des Begleiters des Getöteten zeige, dass es dem Angeklagten nicht um Nothilfe ging, sondern um ein Streben nach Dominanz, wie auch vom Gutachter geschildert. Auch die anderen beiden Angeklagten hätten massive Schläge gegen den Begleiter des Feuerwehrmannes ausgeteilt. Sie hätten sich auch von dessen Frau nicht abhalten lassen, die sich mutig dazwischen gestellt habe. Der 50 Jahre alte Begleiter des Getöteten erlitt schwere Verletzungen, darunter einen dreifachen Knochenbruch im Gesicht.
Gericht berücksichtigt Mitwirkung an Ermittlungen nach Gewalttat am Königsplatz
An die Adresse der beiden Mitangeklagten sagte der Richter, dass sie sich in glaubwürdiger Weise bei ihrem Opfer, dem 50-jährigen Begleiter entschuldigt hätten. Allerdings seien die Verletzungen des Mannes so erheblich gewesen, dass der zweite, 18 Jahre alte, Angeklagte dafür mit einer Jugendstrafe zur Bewährung von einem Jahr und vier Monaten zu bestrafen sei. Der dritte, 20 Jahre alte, Angeklagte habe zwar versucht zuzuschlagen, aber nicht getroffen. Er habe sich zudem früh gestellt und zur Aufklärung beigetragen. Gegen ihn wurde die Strafe nicht verhängt – sondern zur Bewährung ausgesetzt. Sollte er gegen die Bewährung verstoßen, wird der Fall wiederaufgenommen.
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