Das Landgericht Bayreuth hat den ehemaligen Betreiber einer Bayreuther Shisha-Bar wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Einen Teil davon muss er wegen eines Alkoholproblems in einer Entziehungsanstalt verbüßen. Außerdem erhält das Opfer 8.000 Euro Schmerzensgeld.
Angeklagter: Sex war einvernehmlich
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 30-Jährige die Frau im Januar 2020 in seiner Wohnung im Stadtteil Kreuz zum Analverkehr gezwungen hatte. Der Mann hatte den Sex im Laufe des Verfahrens zwar eingeräumt, jedoch behauptet, dieser sei im gegenseitigen Einvernehmen geschehen.
Opfer unter einem Vorwand in die Wohnung gelockt
Dem Gericht zufolge ließ sich dies im Zuge der Beweisaufnahme allerdings widerlegen. Demnach habe der 30-Jährige die Frau unter dem Vorwand, ihr Drogen zu verkaufen in seine Wohnung gelockt, sie dort mit Gewalt festgehalten und die sexuellen Handlungen erkennbar gegen ihren Willen durchgeführt. Trotz seiner Alkoholisierung sei der Mann voll schuldfähig gewesen.
Zeuge hört Hilfeschreie am Telefon und schreitet ein
Der vorsitzende Richter ging bei der Urteilsverkündung ausführlich auf die Rolle eines rettenden Zeugen ein. Der Mann, der mit dem ehemaligen Betreiber der Shisha-Bar befreundet ist, rief diesen in der Tatnacht an. Als er die anhaltenden Schreie der Frau im Hintergrund vernahm, sei er zur Wohnung des Täters geeilt und habe die Fortsetzung der Gewalttat verhindert.
Verfahren gegen zwei weitere Männer eingestellt
Der Verdacht gegen zwei weitere Männer, die sich zur Tatzeit in der Wohnung aufgehalten hatten, habe sich im Laufe des Verfahrens nicht erhärtet. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass sie nicht an der Vergewaltigung beteiligt waren. Das Verfahren gegen die Männer wurde daher eingestellt.
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