Bayern muss trockengefallene Moore sanieren.
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Kramertunnel: Bayern muss trockengefallene Moore sanieren

Bayern baut den kilometerlangen Kramertunnel, Wasser dringt ein, der Grundwasserspiegel sinkt ab – und geschützte Moore trocknen aus. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden: dieser Zustand darf so nicht bleiben.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Der Freistaat Bayern muss großflächig trockengefallene Moore sanieren lassen, die durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen zu wenig Grundwasser behielten. "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Freistaat dazu verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergreifen zu lassen", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in München mit. Dafür sei unter anderem ein Sanierungskonzept notwendig.

Naturschützer: Urteil "Gewinn für Natur und Umwelt"

Konkret benannte Maßnahmen, die der Bund Naturschutz (BN) in seiner Klage gefordert hatte, wies das Gericht hingegen zurück. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe bezeichnete das Urteil dennoch als einen Gewinn für Natur und Umwelt. "Erstmals hat ein Gericht deutlich gemacht, dass auch von staatlichen Institutionen verursachte Umweltschäden nach einem rechtsstaatlichen Verfahren saniert werden müssen." Die bayerischen Behörden und Gerichte hätten bislang stets bestritten, dass durch "berufliche Tätigkeit der Straßenbaubehörden" überhaupt ein justiziabler Umweltschaden entstehen könne. Der Streit währt bereits seit 2014.

Feuchtbiotope teils trockengefallen und zerstört

Während des Baus des Kramertunnels war Grundwasser in den Stollen eingedrungen. Nach Darstellung des BN sank der Grundwasserspiegel am Berg dadurch deutlich ab, wodurch überregional bedeutsame Feuchtbiotope zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden seien. Der Verband klagte daher vor Gericht Sanierungsmaßnahmen ein.

Konkret sollten nach Vorstellung des BN Felsklüfte mit Hilfe von Betoninjektionen abgedichtet werden, damit sich der Grundwasserspiegel wieder anhebe und die Feuchtbiotope sich regenerieren könnten.

Komplexe Materie: Bund Naturschutz und Straßenbauamt warten auf Begründung des Gerichts

Der Bund Naturschutz fordert, dass Quellen im Inneren des Berges im Bereich des nördlichen Tunnels auf einer Länge von 600 Metern wieder hergestellt werden. Dort hat sich der Wasserspiegel um 130 Meter abgesenkt, die Vegetation und der natürliche Wasserhaushalt in diesem Bereich sind beeinträchtigt.

Das Straßenbauamt muss jetzt sein Sanierungskonzept neu vorlegen. Die Umweltschäden müssen nach dem bayerischen Umweltschadensgesetz reguliert werden. Der Verwaltungsgerichtshof schreibt den Straßenbauern allerdings nicht vor, wie die Umweltschäden behoben werden sollen. Die Vertreter des Bund Naturschutzes befürchten daher, dass die Straßenbehörde ihre Forderung auf Injektionen im Bereich der Tunnelröhre verwerfen wird.

Axel Döring vom Bund Naturschutz in Garmisch-Partenkirchen kritisiert das Straßenbauamt. Dem BR sagte er, die Behörde würde mit "Mondzahlen" die geforderte nachträgliche Drainage im Inneren des Berges blockieren. Die Summe ist von den Straßenbauern mit 100 Millionen Euro beziffert worden. Die Gesamtkosten des Tunnels würden sich damit auf 465 Millionen Euro erhöhen.

Das Straßenbauamt will sein Sanierungskonzept für die Umweltschäden überarbeiten und dem Gericht ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorschlagen. Das sagte ein Mitarbeiter des Bauamts. Beide Seiten warten nun noch auf die Begründung des Gerichts.

Kramertunnel: Scharf kritisiertes Bauprojekt

Der Kramertunnel ist ein von vielen Bürgern sehnsüchtig erwartetes und von anderen scharf kritisiertes Großprojekt zur Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen in Oberbayern. Nach jahrzehntelangen Planungen hatte der Bau der Hauptröhre des 3,4 Kilometer langen Tunnels im Februar 2020 begonnen. Er soll die Region ab Ende 2024 vom starken Durchgangsverkehr entlasten; auf der Bundesstraße 23 sind täglich Tausende Autos unterwegs.

Die Begründung des Urteils vom Verwaltungsgerichtshof lag zunächst noch nicht vor. Allerdings wurde keine Revision zugelassen, die Beteiligten können deshalb nur Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Mit Material von dpa.

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