Die Besucherin eines Schwimmbads in der Oberpfalz hatte im Oktober 2015 nach Verlassen des Außenbeckens einen schweren Sturz erlitten. Dabei hatte sie sich einen Zehenbruch sowie eine Prellung des Steißbeins zugezogen, wofür sie Schmerzensgeld verlangte.
Besucher müssen Sorgfalt walten lassen
Nachdem das Landgericht Regensburg die Klage abgewiesen hatte, legte die Geschädigte Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg ein. Dieses wies die Klage ebenfalls ab: Badbesucher sollten selbst die entsprechende Sorgfalt walten lassen, um Gefahren zu vermeiden. In Nassbereichen sei besondere Vorsicht nötig. Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Klage sind die Hilfen, die das Schwimmbad in der Oberpfalz bereitstellt: An der Ausstiegstreppe sei ein massiver Handlauf befestigt. Die Holztreppe besitzt außerdem eine geriffelte Struktur.