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Tätowierfarben in einem Studio (Symbolbild)

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Unternehmen wollen schädliche Tätowierfarbe weiter verkaufen

Unternehmen wollen schädliche Tätowierfarbe weiter verkaufen

Weil ihnen der Verkauf von gesundheitlich bedenklicher Tätowierfarbe untersagt worden ist, klagen heute vor dem Augsburger Verwaltungsgericht zwei Unternehmen aus Günzburg. Sie hatten die Spezialtinte importiert und weiterverkauft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Bei den beiden Unternehmen aus Günzburg handelt es sich um einen Importeur von Spezialtinte für Tätowierer und um einen Vertrieb, der solche Farbe an Tätowierstudios in Deutschland weiterverkauft.

Zu viel Nickel und aromatische Amine

Laut Gericht wurde von den beiden Unternehmen auch die Spezialtinte "light red" vertrieben, die laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein ernstes Gesundheitsrisiko für die Tätowierten darstellen könnte. Die Farbe hatte einen zu hohen Nickelgehalt und enthielt aromatische Amine. Diese gelten als krebserregend. Nickel kann außerdem Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen.

Landratsamt untersagt Vertrieb

Bei mehreren Ortsterminen hatte das Landratsamt laut Gericht eben diese Farbe bei den beiden Unternehmen gefunden. Bei einem letzten Termin im Dezember 2016 ordnete das Landratsamt mit sofortiger Wirkung an, dass die beiden Unternehmen die vorrätige Farbe nicht in den Verkehr bringen dürfen. Bereits verkaufte Ware sollte zurückgerufen werden. Gegen diese Anordnung wehren sich die beiden Unternehmen vor dem Augsburger Verwaltungsgericht.