Die Richter sind der Ansicht, der Mann habe einer künstlichen Befruchtung nicht deutlich genug widersprochen. Er hätte dies nicht nur telefonisch, sondern schriftlich tun müssen. Denn es gab ursprünglich eine Vielzahl vom Mann unterzeichneter Einwilligungserklärungen zum Einfrieren und Einsetzen der befruchteten Eizellen.
Gericht: Nicht eindeutig widersprochen
Als der Mann nach Beziehungskrisen und Trennung keine Kinder mehr mit der Frau wollte, hat er nur ein einziges Mal in der Praxis angerufen. Laut Gerichtssprecherin Anne Fricke hatte dieses Telefonat keinen eindeutigen, im Nachhinein feststellbaren Inhalt.
Auch hätten die Ärzte der Münchner Kinderwunschpraxis nicht davon ausgehen müssen, dass die Frau gefälschte Unterschriften vorlege, so die Sprecherin weiter. Eine Sorgfaltspflichtverletzung konnte das Gericht hier nicht feststellen.
Anwalt des Mannes will in Berufung gehen
Der Anwalt des ungewollten Vaters nennt das hingegen einen unverantwortlichen Umgang mit der Entstehung menschlichen Lebens und hat angekündigt, für seinen Mandanten in Berufung zu gehen. Dann wird sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall beschäftigen müssen.