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Befruchtete Eizellen

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Unterhalt für ungewollt künstlich gezeugten Sohn?

Das Landgericht München entscheidet heute, ob ein Mann Unterhalt für seinen leiblichen, künstlich gezeugten Sohn zahlen muss. Seine Ex-Frau hatte sich nach der Trennung ohne sein Einverständnis die von ihm befruchteten Eizellen einsetzen lassen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Ursprünglich hat der Mann eingewilligt, befruchtete Eizellen bei einer Münchner Kinderwunsch-Praxis einfrieren zu lassen, um später eine Schwangerschaft der Frau zu ermöglichen. Doch nach etlichen Beziehungskrisen will der Mann keine Kinder mehr. Die Frau schon.

Frau fälscht Unterschrift des Mannes

Sie fälscht seine Unterschrift auf der Einverständniserklärung, um sich die Eizellen einsetzen zu lassen. Der Mann erfährt davon, erklärt der Arztpraxis per Telefon, er sei mit einer künstlichen Befruchtung nicht mehr einverstanden. Der Eingriff findet ein paar Tage später trotzdem statt, da den Ärzten nach wie vor eine schriftliche Einverständniserklärung des Mannes vorliegt. Dass diese gefälscht ist wissen sie nicht. Dieser Eizellentransfer bleibt aber ohne Erfolg. Das Paar trennt sich endgültig. Ein paar Monate später startet die Frau einen neuen Versuch, wieder mit gefälschter Unterschrift ihres Mannes und wird schwanger. Mittlerweile ist das Paar geschieden, der gemeinsame Sohn drei Jahre alt und die Frau wegen Urkundenfälschung verurteilt worden.

Kinderwunsch-Praxis soll Unterhalt zahlen

Vor Gericht fordert der Mann nun, von seinen Unterhaltspflichten freigestellt zu werden. Die behandelnden Ärzte, die der Frau die Eizellen ohne sein Einverständnis eingesetzt haben, müssten stattdessen zahlen.

Strittig ist vor allem die Frage, ob die Kinderwunsch-Praxis den einmaligen Anruf des Mannes als endgültigen Widerruf in Bezug auf die künstliche Befruchtung seiner damaligen Ehefrau verstehen hätte müssen, oder ob der Mann seine ursprünglich schriftlich erteilte Einwilligung auch schriftlich hätte widerrufen müssen. Auch ist fraglich, ob die Ärzte unter Umständen erkennen hätten können, dass die Frau die Unterschrift ihres damaligen Ehemannes gefälscht hat.

Kein Einzelfall - meistens zahlt der "Vater wider Willen"

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Ähnliche Klagen von "Vätern wider willen" wiesen Gerichte in Hamburg und Nordrhein-Westfalen bereits ab.

Anwalt kündigt bereits Berufung an

Sollte das Landgericht München heute die Klage des Mannes ebenfalls abweisen, kündigte dessen Anwalt bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Mit der Entstehung menschlichen Lebens könne nicht so unverantwortlich umgegangen werden. Kinderwunsch-Praxen sollten verpflichtet werden, Strukturen zu schaffen, die jeglichen Missbrauch ausschließen, so der Anwalt zum BR.