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Ende der Waffenamnestie

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Unterfranken geben 207 illegale Waffen zurück

Am 1. Juli endete die bundesweite Waffenamnestie. Bis zu diesem Termin sind in den unterfränkischen Landkreisen seit Juli 2017 insgesamt 207 verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen freiwillig abgegeben worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Wer nach einem Erbfall die Wohnung aufräumt, findet manchmal gefährliche und illegale Waffen. Bis gestern konnten solche illegale Waffen straffrei abgegeben werden. In Unterfranken kamen dabei einige Waffen zusammen: Mit Ende der bundesweiten Waffenamnestie sind in den unterfränkischen Landkreisen seit Juli 2017 insgesamt 207 verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen freiwillig abgegeben worden. Zu den verbotenen Waffen zählen beispielsweise halb- und vollautomatische Schusswaffen, Schlagringe, Faust- und Butterflymesser.

Die meisten Waffen in Würzburg und Aschaffenburg

Die Landkreise Würzburg, Aschaffenburg und Bad Kissingen stehen damit an der Spitze von Unterfranken: Im Landkreis Würzburg waren es 74 Waffen, im Landkreis Aschaffenburg 64 Waffen und im Landkreis Bad Kissingen 37 Waffen. Nicht mitgezählt sind dabei Waffen, die bei einer örtlich unzuständigen Behörde abgegeben worden sind.

Straffreie Abgabe illegaler Waffen bis zum 1. Juli

Seit der Änderung des Waffengesetzes zum 6. Juli 2017 (WaffG n.F.) und der damit erneuerten Amnestieregelung durften Personen illegal besessene Waffen und Munition grundsätzlich straffrei abgeben. Die Frist zur straffreien Abgabe lief gestern ab. Wer nun trotzdem mit einer verbotenen Waffe in der Öffentlichkeit angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder einer Haftstrafe von einem bis zu fünf Jahren rechnen.

Ausnahmen bei Erbschaft von Waffen

Davon ausgenommen ist der Klassiker unter den illegalen Waffen: Findet man bei einer Erbschaft im Keller oder auf dem Dachboden Waffen, dann sollte man diese sofort bei der zuständiegn Waffenbehörde melden. Sonst zählt dies als unerlaubter Waffenbesitz.