Der Hauptangeklagte im sogenannten Dönerladen-Prozess muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Ein zweiter Schläger muss für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Damit blieb das Landgericht München II deutlich unter der Forderung des Staatsanwalts. Dieser hatte für den Hauptangeklagten knapp sieben Jahr Haft gefordert.
Bewährungs- und Geldstrafen
Zwei weitere der acht Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen. Außerdem verhängte das Gericht zwei Mal eine Geldstrafe. Einer der Schläger erhielt ein Jahr und zwei Monate, der Mann verbüßt bereits eine Gefängnisstrafe für ein anderes Vergehen.
Volksverhetzung und Körperverletzung
Den acht Angeklagten wurde unter anderem Volksverhetzung, gefährliche Körperverletzung und Bildung einer bewaffneten Gruppe vorgeworfen. Sie hatten im September 2017 einen Dönerladen in Ebersberg überfallen.