Aufgrund gleich mehrerer Hinweise hat die Polizei in der vergangenen Woche ein Regensburger Hotel überprüft. Dabei deckten die Beamten gleich eine ganze Reihe Straftaten auf.
Prostitution derzeit untersagt
Wie die Stadt Regensburg am Montagabend mitteilte, stellte man in dem Hotel neben Prostitution auch die illegale Beherbergung von Gästen fest. Hotels und Pensionen dürfen aktuell nur Gäste für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke aufnehmen, während Prostitution derzeit untersagt ist.
Mindestens 6.000 Euro Geldbuße für Hotelbetreiber
Alle Prostituierten, die auch nicht angemeldet waren, sowie die weiteren Gäste werden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und müssen deshalb mit einer Regelgeldbuße von mindestens je 250 Euro rechnen.
Gegen den Betreiber des Hotels werden mehrere Verfahren eingeleitet. Alleine für die nicht zulässige Aufnahme von Hotelgästen und das Nicht-Führen einer Kontaktnachverfolgungsliste beträgt die Regelgeldbuße mindestens 6.000 Euro.
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