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Mordprozess Traunstein

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Traunstein: Staatsanwalt fordert lebenslänglich für Afghanen

Traunstein: Staatsanwalt fordert lebenslänglich für Afghanen

Im Prozess um die Bluttat eines Afghanen an einer 38-jährigen Landsfrau vor einem Supermarkt in Prien am Chiemsee fordert die Staatsanwaltschaft lebenslängliche Haft. Sie bewertet die Tat als besonders heimtückisch. Von Christine Haberlander

Der Staatsanwalt und die beiden Vertreterinnen der Nebenklage haben für den Angeklagten lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Oliver Mössner von der Staatsanwaltschaft Rosenheim nannte als Motiv für den Mord, dass die vierfache Mutter vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert sei und sie dies auch dem Angeklagten angeraten hatte.

Staatsanwalt glaubt nicht an Erinnerungslücken des Angeklagten

Andere Tötungsmotive, wie zum Beispiel Frust über die Ablehnung seines Asylantrags, hält der Staatsanwalt für Spekulation. Auch glaubt er nicht an die Erinnerungslücken oder eine Amnesie des Angeklagten, die dieser genannt hatte. Sein Verhalten vor dem Supermarkt hätte vielmehr einen durchdachten, beherrschten Eindruck gemacht. Dass er so oft auf die Frau einstach, spräche dafür, dass er sie möglichst öffentlich wirksam töten wollte.

Afgahne wollte seinem Opfer den Kopf abschneiden

Darauf bezog sich auch eine Vertreterin der Nebenklage. Für sie ist das Tatmotiv ebenfalls der Glaubenswechsel des Opfers. Der Angeklagte habe versucht, der 38-jährigen Afghanin den Kopf abzuschneiden: "Er schwingt sich hier auf zum Scharfrichter, das ist besonders verachtenswert", so Rechtsanwältin Stephanie Vogt. Die Juristin ist der Überzeugung, dass der Angeklagte deshalb eine öffentliche, grausame Tat inmitten vor vielen Menschen begangen hat, um in seiner Heimat bekannt zu werden.

Verteidiger stellt besondere Schwere der Schuld zur Diskussion

Die Beteuerung, er könne sich nicht mehr an die Tat erinnern, passe ins Bild. Eine Psychose oder sonstige geistige Beeinträchtigung hält die Juristin für ausgeschlossen. Der Rosenheimer Verteidiger des 30-Jährigen, Harald Baumgärtl, bezog sich in seinem Schlussvortrag auf die Biografie des Afghanen, der in seinem Heimatdorf bereits als Jugendlicher mit Gewalt und Tod konfrontiert gewesen sei. Er forderte das Gericht dazu auf, seinen Mandanten wegen Mordes zu verurteilen, aber die besondere Schwere der Schuld bei der Urteilsfindung zu diskutieren.

Urteil des Schwurgerichts für Freitag erwartet

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 30-jährige Afghane bei den Hinterbliebenen. Ihm sei nicht klar, wie es dazu gekommen sei. Ein Urteil will das Schwurgericht am kommenden Freitag um 10 Uhr sprechen. Der Angeklagte soll im April vergangenen Jahres in Prien eine Frau vor den Augen ihrer beiden minderjährigen Kinder aus religiösen Gründen erstochen haben. Nach Zeugenaussagen soll er seinem Opfer vor einem Einkaufsmarkt aufgelauert und ihr ein großes Schlachtermesser in den Hals und den Kopf gestoßen haben. Die Frau starb auf dem Weg ins Krankenhaus.