Nur noch Wut habe er empfunden, nachdem bekannt geworden ist, dass die tödlichen Abgase aus einem Stromaggregat kamen, weil man so etwas in einer Hütte nicht aufstellt. So brachte heute einer der Väter seine Gefühle zum Ausdruck, der zusammen mit Eltern eines anderen Opfers als Nebenkläger auftritt. Aber auch alle anderen Mütter und Väter der Verstorbenen, die im Gerichtssaal den Prozess verfolgten, wurden heute in den Zeugenstand gerufen.
Angehörige hofften auf Entschuldigung
Teilweise unter Tränen sprachen sie über den Schmerz des Verlusts ihrer Kinder, der seit Januar ihren Alltag bestimmt. Und einige sagten, das sie sich zumindest eine Entschuldigung erhofft hätten. Danach ist kaum mehr wahrscheinlich, dass das Gericht noch von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Prozess doch noch einzustellen. Denn nur zwei Elternpaare machen dem Angeklagten keine Vorwürfe und sehen ihn durch die Folgen seiner Tat schon genug gestraft, weil er zwei Kinder verloren hat, Tochter und Sohn.
Am Vormittag wurde der leitende Ermittler der Polizei vernommen. Dabei ging es vor allem um die Auffindesituation der sechs jungen Leute im Alter von 18 und 19 Jahren, die Ende Januar tot in einer Gartenlaube gefunden worden waren. Der Ermittler sagte vor Gericht, es sei "das mit Abstand tragischste Ereignis seiner Karriere".
Gutachter werden gehört
Heute sollen voraussichtliche noch ein technischer und ein medizinischer Gutachter aussagen. Das Gericht erhofft sich dadurch Aufklärung, wie und warum die Jugendlichen durch die giftigen Kohlenmonoxid-Abgase eines benzingetriebenen Stromgenerator starben.
Angeklagter zutiefst erschüttert
Der Angeklagte ist der 52-jährige Vater von zwei der sechs Toten. Er ist auch der Besitzer der Gartenhütte bei Arnstein. Er verfolgte die Verhandlung weitgehend regungslos, nahm immer wieder die Hände vors Gesicht. Er selbst hatte die Opfer leblos am Morgen nach einer Geburtstagsparty gefunden – eine Tragödie. am letzten Mittwoch lies der Angeklagte eine Erklärung verlesen, brach immer wieder in Tränen aus: Er wolle keine Schuld abweisen, jede noch so kleine Verantwortung übernehmen.
Anklage lautet auf fahrlässige Tötung
Der 52-Jährige soll nach den Ermittlungen einen Benzin-Stromgenerator im Gartenhaus installiert haben. Das ist wegen der hochgiftigen Abgase gefährlich und deshalb verboten. Durch zusammengesteckte Wasserrohre wollte er die giftigen Abgase offenbar nach außen leiten. Diese Konstruktion brach zusammen.
Urteil am Donnerstag möglich
Ein Urteil könnte berteits am Donnerstag fallen. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe wären möglich – oder auch eine Einstellung des Verfahrens. Weil der Angeklagte durch die Tatfolgen selbst so betroffen ist, dass eine Bestrafung völlig verfehlt wäre. Beobachter halten diesen Schritt aber für wenig wahrscheinlich – auch angesichts der hohen Opferzahl.