Ohne den Hauptangeklagten hat heute Vormittag der Prozess um ein tödliches Überholmanöver vor knapp einem Jahr in Rosenheim begonnen. Der zum Unfallzeitpunkt 23-Jährige ist weiterhin krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt.
Überholmanöver und Frontalzusammenstoß
Am Abend des 20. November 2016 war der 23-Jährige aus Ulm auf einer Umgehungsstraße am Stadtrand von Rosenheim unterwegs. Er überholte zwei vor ihm fahrende Autos und schaffte es nicht mehr, rechtzeitig einzuscheren. Auf der Gegenfahrbahn stieß sein Fahrzeug frontal mit einem Kleinwagen zusammen, in dem drei junge Frauen aus dem nahen Samerberg saßen. Die 21 Jahre alte Fahrerin starb noch am Unfallort, eine 15-Jährige erlag wenig später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Tränen im Gerichtssaal
Die Eltern der toten Jugendlichen und ihre Schwester treten im Prozess als Nebenkläger auf. Als die tödlichen Verletzungen der 15-Jährigen bei der Verlesung der Anklageschrift aufgelistet wurden, mussten beide Frauen weinen.
Auto konnte nicht einscheren
Verhandelt wird seit heute gegen einen Fahrer, der - laut Anklage - das Einscheren des Hauptangeklagten behindert haben soll, indem er nicht bremste. Der Anwalt des Mitangeklagten verlas zu Prozessbeginn vor dem Rosenheimer Amtsgericht eine Erklärung seines Mandanten, der selbst schweigen wird. Demnach habe der junge Mann sein Auto weder beschleunigt noch abgebremst. Er habe den Unfall nicht verhindern können, erklärte der Verteidiger.
"Mein Mandant weist die Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück." Verteidiger des Mitangeklagten
Die Staatsanwaltschaft wirft beiden jungen Männern fahrlässige Tötung vor.