In erster Instanz hatte das Amtsgericht Wunsiedel den Jäger 2015 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sowohl der Angeklagte also auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Berufung. Das Berufungsverfahren, das heute am Landgericht Hof begonnen hat, soll nun klären, was im Morgengrauen des 8. September 2012 bei Schönwald (Lkr. Wunsiedel) wirklich passiert ist.
Mutter und Bruder wünschen sich Aufklärung
Fakt ist: Ein 26-jähriger drogenabhängiger Mann war damals von einem Schuss aus dem Gewehr des Jägers getroffen worden und unter dem Jägerhochstand verblutet. Wie es zu dem Schuss kam und warum der Mann sich in den frühen Morgenstunden überhaupt im Wald aufhielt, ist nicht abschließend geklärt. Ob der zweite Prozess den Wunsch der Mutter und des Bruders des Opfers nach einer endgültigen Aufklärung erfüllen kann, ist allerdings ebenfalls fraglich. Denn auf Anraten seines Verteidigers äußert sich der 57-jährige Angeklagte nicht mehr zu dem Sachverhalt.
Verteidiger bezeichnet Urteil als "korrekt"
Am Tat-Tag hatte der Jäger erklärt, er habe den Mann frühmorgens um 5.00 Uhr in dem Maisfeld mit einem Wildschwein verwechselt. Im ersten Prozess gab er dann aber an, der Schuss habe sich ohne sein Zutun beim Ablegen der Waffe gelöst. Während der Verteidiger im Amtsgerichts-Prozess vor drei Jahren noch Freispruch gefordert hatte, bezeichnete der neue Anwalt Jürgen Schmidt das Urteil wegen fahrlässiger Tötung im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk als "korrekt". Allerdings sei aufgrund der langen Verfahrensdauer von inzwischen fünfeinhalb Jahren eine kürzere Strafe als zwei Jahre angebracht.
Angeklagter hat Existenz verloren
Mit stockender Stimme hatte der 57-jährige Angeklagte am Mittwoch im Gericht geschildert, wie sehr ihn der Fall belaste, dass er den Tod des jungen Mannes nicht mehr aus dem Kopf bekomme und schwer schlafen könne. Außerdem habe er seine Existenz als Büchsenmacher verloren, sein Haus und sein Auto verkaufen müssen und tue sich im Umgang mit anderen Menschen schwer. Die Behandlung bei einer Psychologin habe er abgebrochen.
Tod im Drogenrausch?
Die Familie des Opfers wiederum leidet darunter, dass sie auch mehr als fünf Jahr nach dem Unglück nicht weiß, was genau passiert ist. Sollte die Aufklärung im Berufungsverfahren gelingen, könnte das allerdings bitter werden.
"Das kann auch sehr bitter werden, zu erfahren, dass der Sohn Drogen nimmt und unter Drogeneinfluss gestorben ist. Aber manchmal ist die Wahrheit bitter. Mit jeder Konsequenz möchte sie die Aufarbeitung des Verfahrens." Timo Scharrmann, Anwalt der Mutter
Im ersten Prozess hatte die damalige Freundin des Opfers erklärt, dass der junge Mann im Drogenrausch häufig unter Verfolgungswahn gelitten und längere Fußmärsche unternommen habe. Dabei habe er sich auch auf Hochsitze im Wald geflüchtet. Die Berufungskammer des Landgerichts Hof hat ab kommenden Mittwoch 22 Zeugen – vor allem von Polizei und Rettungsdienst – sowie einen Schieß-Sachverständigen geladen.