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Tödlicher Badeunfall Himmelkron: Plädoyers gehalten

Tödlicher Badeunfall Himmelkron: Plädoyers gehalten

Im Prozess um den tödlichen Badeunfall von Himmelkron plädieren die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der beiden Angeklagten auf Freispruch. Die Nebenklage sieht im Verhalten des Bademeisters und der Betreuerin hingegen eine fahrlässige Tötung.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die quälende Frage nach dem, was wirklich vor vier Jahren im Himmelkroner Schwimmbad passiert ist, als die damals achtjährige Vanessa ums Leben kam, wird wohl nie vollständig geklärt werden. Ob es allerdings zu einer Pflichtverletzung des Bademeisters und der Betreuerin der Kindersportgruppe, der das Mädchen angehörte, kam, muss nun das Gericht entscheiden.

Staatsanwaltschaft plädiert auf Freispruch

Bei den heute vor dem Amtsgericht Kulmbach gehaltenen Plädoyers sprach sich die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch für Bademeister und Betreuerin ausDamit relativierte der Staatsanwalt die ursprünglich erhobene Anklage auf fahrlässige Tötung. Die Frage nach der Aufsichtspflicht sei sehr komplex, so der Staatsanwalt. Denn – so steht es in den Richtlinien des Badewesens – wenn eine geschlossene Gruppe in ein Bad kommt, dann obliegt die Aufsicht deren Betreuer.

Tragischer Badeunfall

Auch sei nicht sicher, dass das Unglück hätte verhindert werden können, hieß es im Gericht. Die Betreuerin war nach Aussagen der Staatsanwaltshaft davon ausgegangen, dass das Mädchen schwimmen könne. "Wir müssen davon ausgehen, dass Vanessa lautlos untergegangen ist. Es gab keinen Überlebenskampf, für keinen war ersichtlich, einschreiten zu müssen", so die Staatsanwaltschaft im Plädoyer weiter.

Bademeister steht nicht immer am Beckenrand

Auch die Verteidiger der beiden Angeklagten plädierten auf Freispruch. Der Bademeister sei in einem Bad wie Himmelkron "Mädchen für alles" und zu seinen Aufgaben – und somit Pflichten – gehöre neben der Wasseraufsicht auch das Abkassieren von Badegästen und das Aufräumen des Bades. Es liege somit keine strafrechtliche Pflichtverletzung vor, so der Verteidiger des Bademeisters, wenn sein Mandant nicht unentwegt am Beckenrand stand.

Nebenklage: Fahrlässige Tötung

Die Vertreter der Eltern, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, sehen im Verhalten des Bademeisters und der Betreuerin hingegen eine fahrlässige Tötung. Es sei die Pflicht der Betreuerin gewesen, sich über die Schwimmfähigkeiten der Kinder zu informieren. Dies sei nicht geschehen, so der Vertreter der Mutter. Auch wenn die Achtjährige selbst behauptet haben soll, das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" zu besitzen, wäre es die Pflicht der Betreuerin gewesen "das Kind nicht eine Sekunde aus den Augen zu lassen" – vor allem, da sie sich im tiefen Wasser aufgehalten habe. Er betonte auch, dass es seiner Mandantin nicht um Vergeltung gehe. Der Tod von Vanessa dürfe aber nicht umsonst gewesen sein und ein zu mildes Urteil sei ein falsches Signal, so die Vertreter der Nebenkläger.

Mehr Sensibilisierung und bessere Schulung

Das Gericht solle sich zudem nicht durch die Frage leiten lassen, was eine Verurteilung für Folgen für ehrenamtliche Arbeiter habe, lautet der Appell des Vertreters des Vaters. Vielmehr solle der Fall genutzt werden, um Ehrenamtliche oder Wasserwacht zu sensibilisieren und besser zu schulen. Während des heutigen Prozesstages musste die Angeklagte immer wieder weinen. Auch die Mutter des vor vier Jahren ertrunkenen Mädchens musste zwischenzeitlich weinend den Gerichtssaal verlassen.

Tiefstes Bedauern

Nach den Plädoyers und Anträgen haben sich die beiden Angeklagten noch einmal selbst zu Wort gemeldet und ihr tiefes Bedauern zum Ausdruck gebracht. Das Urteil wird nächste Woche erwartet. Angeklagt sind die Betreuerin einer Kindersportgruppe und ein Bademeister wegen fahrlässiger Tötung. Im Sommer 2014 war das achtjährige Mädchen bei einem Freibad-Ausflug untergegangen und bewusstlos geworden. Knapp eine Woche später starb sie im Krankenhaus.