Es war im Februar dieses Jahres, als der 35-jährige Angeklagte seinen Bekannten zu dem tödlichen Sprung gezwungen haben soll. Von einer Fußgängerbrücke bei Wörth am Main stürzt sich der 30-jährige Mann in das eiskalte Wasser des Flusses - und stirbt.
Anklage fordert lebenslang, Verteidigung 18 Monate Haft
Der Fall beschäftigt nun das Landgericht in Aschaffenburg, der dortige Oberstaatsanwalt sowie die Nebenklage forderten jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe - wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung, außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Ferner wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt beantragt.
Die Verteidigung hat gefordert, den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freizusprechen und ihn stattdessen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zudem wird ebenso ein Drogenentzug beantragt.
Angeklagter will Opfer nicht zum Sprung gezwungen haben
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg sieht in der Tat des 35-Jährigen Mord in mittelbarer Täterschaft, da der Angeklagte die Tat zwar nicht direkt begangen, sein Opfer jedoch bereits im Laufe des Tatabends so malträtiert und eingeschüchtert habe, dass diesem schließlich kein anderer Ausweg mehr geblieben sei.
Der Angeklagte hatte im Prozessverlauf gestanden, seinen früheren Bekannten gezwungen zu haben, sich bis zur Brust in den eiskalten Main zu stellen. Als sie danach zur Fußgängerbrücke gingen, sei der 30-Jährige jedoch "freiwillig" gesprungen. Dies hatte der Angeklagte mit seinem Handy aufgenommen. Dabei ist zu hören, wie er bis drei zählt, bis sein Bekannter schließlich das Brückengeländer loslässt.
Staatsanwaltschaft sieht Rache als Tatmotiv
Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft Rache. Das Opfer schuldete einer Bekannten des Angeklagten offenbar Geld. Außerdem verbüßten beide Männer gemeinsam eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt, während der es zu mehreren Zwischenfällen gekommen sein soll.
Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstagvormittag verkündet.
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