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Landgericht Bamberg

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Tod durch K.o.-Tropfen: Fall erneut vor Bamberger Gericht

Der Tod eines jungen Mannes bei einer Party durch K.o.-Tropfen muss vor dem Landgericht Bamberg erneut verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft ging erfolgreich gegen das Urteil in Revision. Nun steht ein 26-Jähriger Mann wieder vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Wenige Tage vor Weihnachten im Jahr 2014 soll der 26-jährige Angeklagte zu einer privaten Party in Bamberg hoch dosiertes, flüssiges Ecstasy mitgebracht haben. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gamma-Butyrolacton, kurz GBL, soll er auf dem Wohnzimmertisch abgestellt haben. Den Ermittlungen zufolge soll er auch vor dem Inhalt gewarnt haben. Zwei Männer im Alter von 24 und 27 Jahren tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos. Ein Mann entkam knapp dem Tod, der andere starb.

Staatsanwaltschaft klagt auf Mord

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Bamberg lediglich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Nun muss sich der 26-Jährige ab dem 9. November erneut vor dem Landgericht verantworten. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

Hintergrund GBL

Gamma-Butyrolacton (GBL), auch als K.o.-Tropfen oder Liquid Ecstasy bekannt, wird in der Partyszene als aufputschendes Mittel genommen. Die Droge gilt jedoch als unberechenbar, da sie entweder stimuliert oder die Aktivitäten im Gehirn und im zentralen Nervensystem verlangsamt. Eine Überdosis ist lebensgefährlich und kann zu einer Atemlähmung führen. GBL soll laut Experten besonders in Kombination mit Alkohol gefährlich sein.