Eigentlich müssen Schweinehalter bis zum 1. August ihre Haltungsform für neue Tierhaltungslogo des Bundes melden. Doch im Freistaat verzögert sich das. Während die Frist naht, können die Schweinehalter ihrer Meldepflicht aktuell noch gar nicht nachkommen.
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Tierhaltungslogo: Meldeportal ist noch nicht einsatzbereit
Für die Meldung wird derzeit noch ein Portal entwickelt, das allerdings voraussichtlich erst im vierten Quartal einsatzbereit sein wird, wie eine Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf Anfrage sagte. Dass es noch nicht startbereit sei, habe technische Gründe.
Sobald das Portal reibungslos funktioniere, werde man die Schweinehalter informieren, sagte die Sprecherin und betonte: "Die spätere Mitteilung der Haltungsform hat keine Folgen für die Landwirte in Bayern." Auch die Kennzeichnungspflicht ab dem 1. August kommenden Jahres sei nicht betroffen.
Bundesministerium: Mitteilungsfrist ist gesetzlich festgeschrieben
Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verweist man dagegen darauf, dass die Frist zur Mitteilung bis zum 1. August dieses Jahres gesetzlich geregelt und nicht geändert worden sei. Absprachen mit Bayern zu einer Änderung geben es nicht, "diese würden zudem auch nichts an der gesetzlich festgeschriebenen Frist ändern", sagte ein Sprecher.
"Wirtschaft und Verwaltung hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes etwa ein Jahr Zeit, sich auf die abzugebende Mitteilung einzustellen", betonte er. "Diese Zeit wird als ausreichend betrachtet, um seitens der Verwaltung Zuständigkeiten festzulegen und entsprechende Strukturen zu schaffen."
Mit Informationen von dpa
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