Eine Testkassette von einem negativen SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test und die Verpackung des Tests liegen auf einem Federmäppchen für die Schule.
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Eine Testkassette von einem negativen SARS-CoV-2 Rapid-Antigen-Test liegt auf einem Federmäppchen für die Schule.

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Testverweigerer als Schulschwänzer: Streit um Neuregelung

Die Staatregierung will nicht mehr hinnehmen, dass Testverweigerer nicht zur Schule kommen: Sie gelten jetzt als Schulschwänzer. AfD und FDP im Landtag halten die Neuregelung für rechtlich schwierig.

Auch die Liberalen im Landtag finden, dass Corona-Tests in Schulen sinnvoll sind - das ist Bildungspolitiker Matthias Fischbach von der FDP wichtig. Dass Kinder, deren Eltern gegen die Tests sind und die deshalb die Schule nicht betreten dürfen, jetzt zu Schulschwänzern erklärt werden, sei aber mehr als fragwürdig: Eine so weitgehende Vorschrift könne vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof womöglich schnell wieder gekippt werden, sagte Fischbach dem Bayerischen Rundfunk. Vor allem, weil es sich um eine Verordnung handele, die einfach von der Staatsregierung allein verabschiedet werden kann - also nicht um ein Gesetz, dem auch der Landtag zustimmen müsste.

AfD-Fraktion: Maßnahme ist "reinste Willkür"

Die AfD-Fraktion hält die Regelung für unverhältnismäßig und bezeichnet die Maßnahme als "reinste Willkür". Sie sei der Meinung, dass das rechtlich nicht standhalten werde, schrieb die Fraktion auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks.

Testverweigerer gelten als Schulschwänzer

Seit Beginn des Präsenzunterrichts gilt in Bayern: Nur Getestete, Genesene und Geimpfte dürfen die Schule betreten. Einige Eltern lehnen aber ab, dass ihre Kinder sich testen müssen. Mit der Folge, dass die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Bisher wurden Testverweigerer von den Schulen wie Langzeit-Erkrankte behandelt. Das heißt, die Kinder haben über die Lehrer Unterrichtsmaterial bekommen, zum Beispiel Arbeitsblätter.

Das hat sich nun geändert. In der Begründung zur aktuellen Änderung der Corona-Verordnung heißt es sinngemäß: Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen dürfen, verletzen grundsätzlich die Schulpflicht.

Maßnahmen müssen erst erarbeitet werden

Was das genau für Schülerinnen und Schüler heißt, die sich nicht testen lassen wollen, ist noch nicht klar. Die entsprechende Verordnung müsse jetzt in Maßnahmen für die Schulen übersetzt werden, sagte ein Ministeriumssprecher dem Bayerischen Rundfunk.

Generell kann das Verletzen der Schulpflicht sanktioniert werden. Das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sieht unter anderem sogar Bußgelder für Schulschwänzer vor. Wie hoch die Bußgelder dann wirklich sind, hängt von der Kommune ab, außerdem vom jeweiligen Einzelfall.

Testverweigerer sind in der Minderheit

Der Vorsitzende des Bayerischen Elternverbands, Martin Löwe, sagte, durch die Änderung im Umgang mit Testverweigerern sei Rechtssicherheit für die Schulleitungen gegeben. Auch wenn der Elternverband dazu momentan noch nicht groß Position beziehen wolle, der Präsenzunterricht lasse sich nur mit Hilfe von Tests garantieren.

Nach Angaben des Kultusministeriums nehmen derzeit rund 0,29 Prozent der Schülerinnen und Schüler wegen Befreiung, Beurlaubung oder eben wegen fehlender Testbereitschaft nicht am Präsenzunterricht teil. Genauere Zahlen gibt es nicht.

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