Besuche von Angehörigen in Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen, Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen sollen in Bayern ab heute leichter werden: Die Corona-Test-Regeln sind gelockert worden. Einen Nachweis aus einem Testzentrum müssen Besucher nicht mehr vorlegen, stattdessen reicht ein höchstens 24 Stunden alter negativer Selbsttest ohne Aufsicht.
Als Nachweis genüge "eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung", teilte das bayerische Gesundheitsministerium mit. Weiterhin können Besucher aber auch einen aktuellen Nachweis einer Teststation vorgelegen. Die Corona-Testverordnung des Bundes sieht vorerst noch bis 28. Februar kostenlose Testmöglichkeiten vor.
- Zum Artikel "Corona: Das haben Masken und Maskenpflicht gebracht"
Bayern macht Ausnahmen von Bundes-Regeln
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte: "Das nach wie vor niedrige Infektionsgeschehen mit der hohen Immunität in der Bevölkerung ermöglicht es, dass wir bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen." Der Freistaat setze verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen. Erst vor zehn Tagen waren die letzten bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen: die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und für Beschäftigte in Arztpraxen. Kurz darauf endete die bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Fernverkehrs.
Damit gelten nun nur noch wenige bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Corona-Testpflichten im Gesundheitswesen, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes festgeschrieben sind. "Die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen", erläuterte Holetschek. Bereits bisher habe es in Bayern für geimpfte und genesene Beschäftigte im Gesundheitswesen Ausnahmen von den Bundes-Regeln gegeben.
"Nun gehen wir noch einen Schritt weiter." Ein Selbsttest sei jetzt für alle Beschäftigten sowie auch für Besucher ausreichend. Darüber hinaus benötigen alle Beschäftigte einheitlich nur noch zwei Tests pro Kalenderwoche - Ungeimpfte und nicht Genesene mussten bisher drei Nachweise vorlegen. Die gelockerte bayerische Corona-Verordnung gilt ab heute bis 7. April.
Vor dem Besuch bei Einrichtung informieren
Trotz der Lockerung ist es sinnvoll, sich vor einem Besuch in der jeweiligen Einrichtung über die dortigen Corona-Regeln zu informieren. Denn nicht überall wird ein Selbsttest akzeptiert. Das Klinikum Passau zum Beispiel verlangt von Besuchern nach wie vor einen negativen Nachweis aus einem Testzentrum. "Grund ist die in den letzten Tagen deutlich gestiegene Anzahl von Corona-Infektionen bei stationären Patienten", teilte das Klinikum mit. Der Zugang nur mit einem Selbsttest werde ermöglicht, "sobald es die lokale Infektionslage zulässt".
Im Klinikum Straubing bleibt es ebenfalls bei den bisherigen Regeln. "Die Corona-Lage in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen hat sich in den letzten Tagen zunehmend verschärft", teilte der Ärztliche Direktor Hannes Häuser am Donnerstag mit. Mit derzeit circa 50 stationären Corona-positiven Patienten sei aktuell ein Wert über den Höchstwerten der Pandemie seit März 2020 erreicht.
Einen PCR- oder Antigen-Schnelltest aus einem Testzentrum verlangen weiterhin auch die Krankenhäuser in Landshut. Die Erfahrung aus den vergangenen drei Jahren zeige, dass Selbsttests nur bedingt zuverlässig seien, heißt es in einer Mitteilung des Klinikums, der Lakumed-Krankenhäuser und des Kinderkrankenhauses St. Marien. Deshalb bleibe es bei den bisherigen Besuchsregeln. Der Schutz der Patienten stehe im Vordergrund.
An der Uniklinik Würzburg soll die Erleichterung zwar umgesetzt werden: "Aber in so einem großen Haus braucht das eine gewisse Vorbereitungszeit", sagte eine Sprecherin auf BR24-Anfrage.
In vielen Einrichtungen greift die Lockerung
In zahlreichen Krankenhäusern gelten die neuen Regeln aber schon - zum Beispiel im Klinikum Ingolstadt, in der München Klinik, im Klinikum Main-Spessart und im Klinikum Nürnberg. Auch viele Seniorenheime setzen die Lockerung um: unter anderen die Münchenstift-Einrichtungen und die Seniorenheime des Kommunalunternehmens (KU) des Landkreises Würzburg.
KU-Geschäftsführerin Eva von Vietinghoff-Scheel begrüßte die Erleichterung: "Es konnte sein, dass jemand nicht die Möglichkeit hat, an einen Test zu kommen und den Angehörigen zu besuchen." Auch der Leiter des AWO-Seniorenheims Marie-Juchacz-Haus in Würzburg, Raimund Binder, sagte: "Wir begrüßen jede Erleichterung. Wir hoffen, dass das in Berlin ankommt, dass das in keinem Verhältnis mehr steht."
Bundesweit weiter gültig: Masken- und Testpflicht
Bundesweit weiterhin vorgeschrieben ist das Tragen von FFP2-Masken für Patienten und Besucher in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. In Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen gilt eine Maskenpflicht sowohl für Besucher als auch für Beschäftigte sowie zusätzlich eine Testpflicht - die in Bayern jetzt gelockert wurde.
Lauterbach: Wird nicht mehr lange so bleiben
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Donnerstagabend bei "Markus Lanz" im ZDF, es sei "immer noch ein guter Rat, vorsichtig zu sein - besonders vulnerable Gruppen zu schützen, zum Beispiel Menschen, die in Pflegeeinrichtungen sind oder die in Krankenhäusern sind". Dieser Schutz habe bisher "sehr gut gedient".
Lauterbach stellte aber ein Ende der verpflichtenden Maßnahmen in Aussicht: "Das wird nicht mehr lange so bleiben, weil die Fallzahlen gehen herunter." Er sei gerade mit den Ländern in Verhandlungen, "wie es mit bestimmten Maßnahmen, die wir noch haben, weitergeht". Ein Datum könne er noch nicht ankündigen.

Testregeln in Bayerns Kliniken gelockert - aber nicht überall
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!