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Terrorhelfer-Prozess: Eine Verurteilung und ein Freispruch

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Terrorhelfer-Prozess: Eine Verurteilung und ein Freispruch

Terrorhelfer-Prozess: Eine Verurteilung und ein Freispruch

Im sogenannten "Weidener Terrorhelferprozess" ist das Urteil gefallen. Der angeklagte Fatih K. wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der ebenfalls angeklagte Abdullah K. wurde freigesprochen.

Im Prozess um zwei mutmaßliche Terrorhelfer aus Neustadt an der Waldnaab sind die Urteile am Oberlandesgericht München gesprochen worden: Der Angeklagte Fatih K. ist wegen Unterstützung einer und Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Haftbefehl wurde außer Kraft gesetzt. Für den ebenfalls angeklagten Abdullah K. gab es einen Freispruch. Das hatte zuletzt auch die Staatsanwaltschaft gefordert.

Mitgliedschaft bei "Junud al-Sham"

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den beiden türkischen Staatsbürgern aus Neustadt an der Waldnaab unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Den Vorwurf der Mitgliedschaft bei "Junud al-Sham" sah der Strafsenat während des Prozesses bei beiden Angeklagten aus Neustadt an der Waldnaab nicht für erhärtet an. Dazu sei die Zeit des Aufenthalts der beiden in Syrien zu kurz gewesen.

Ein Angeklagter brach vor Gericht sein Schweigen

Erst spät bei der mündlichen Verhandlung hatte der 38-jährige Fatih K. vor dem Oberlandesgericht in München Angaben zur Sache und zu seiner Person gemacht. Seine Anwälte verlasen ein Teilgeständnis. Demnach räumt der Angeklagte einen Besuch in Syrien sowie die Unterstützung der tschetschenisch-dschihadistischen Miliz "Junud al-Sham" (Soldaten Syriens) ein. Allerdings nur mittelbar. Denn Fatih K. habe nur der Wunsch, einen Verwandten zu besuchen, ins Bürgerkriegsland geführt. Der mit Fatih K. vor Gericht stehende Abdullah K. hatte in der Verhandlung bis zuletzt geschwiegen.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Abdullah K. Freispruch und für den Angeklagten Fatih K. eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.